Düsseldorf Urteil stärkt Kommunalpolitiker

Düsseldorf · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlaubt die Einsicht in Gewerbesteuerakten.

Stadträte haben Anspruch auf Einsicht in die Gewerbesteuerakten der ortsansässigen Unternehmen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gestern entschieden (Az.: 1 K 14162/16). Der Fraktion der Grünen im Stadtrat von Kranenburg, einer 10.000-Einwohner-Gemeinde an der niederländischen Grenze, war der Einblick in die Akten der 30 größten Gewerbesteuerzahler der Kommune verwehrt worden.

Daraufhin hatte die Fraktion den Bürgermeister auf Herausgabe der gewünschten Informationen verklagt. Ohne diese habe man keine Chance, die Onlinebranche und damit die Entwicklung der Kommune zu fördern, argumentierten die Kommunalpolitiker.

Die Stadtverwaltung hatte dies mit Hinweis auf das Steuergeheimnis verweigert. Mitarbeiter der Verwaltung, die dies tun würden, könnten sich dabei strafbar machen. Außerdem gehe aus den gewünschten Steuerdaten gar nicht hervor, was die Grünen wissen möchten, sagte Hauptamtsleiter Norbert Jansen.

Doch die Richter stellten nun klar: Der Stadtrat sei ein Organ der Verwaltung, die er zu kontrollieren habe. Die Weitergabe der Daten innerhalb der Verwaltung sei kein Bruch des Steuergeheimnisses.

Die Stadträte hätten einen Anspruch auf Akteneinsicht, aber auch ihrerseits dann die Pflicht, das Steuergeheimnis gegenüber Dritten zu wahren. "Wenn aus der Fraktion etwas an die Öffentlichkeit gerät, wären sie strafrechtlich zu belangen", warnte der Vorsitzende Richter, Gerichtspräsident Andreas Heusch, in Richtung der Kläger.

In einem Nebensatz habe man bei den Haushaltsberatungen erfahren, dass ein erheblicher Anteil der Gewerbesteuern inzwischen aus dem Internetgeschäft sprudele, begründete Stadtrat Andreas Mayer (Grüne) nach der Verhandlung den Gang vor das Verwaltungsgericht. Um zu wissen, ob und wie man die Branche fördern könne, müsse man sie aber kennen.

(dpa)
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