Frankfurt Urteil: Taxidienst Uber darf vorerst weitermachen

Frankfurt · Das Landgericht hält den Online-Vermittler zwar für rechtswidrig, sieht aber keinen Grund für Eilbeschlüsse.

Was genau macht Uber eigentlich?
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Foto: dpa, jbu pzi

Neue juristische Kehrtwende im Fall der umstrittenen Fahrdienst-Vermittlungs-App Uber. Das Landgericht Frankfurt kassierte gestern ein Verbot des umstrittenen Dienstes. "Heute ist ein guter Tag für uns", jubilierte ein Sprecher des Unternehmens Uber in einer Videobotschaft. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt sei "ein Beitrag dazu, dass die Gerichte den Beitrag von Uber zu innovativer und bezahlbarer Mobilität sehen und würdigen".

Die Aussage des Uber-Sprechers ist irreführend. Tatsächlich machten die Richter dem kalifornischen Start-up-Unternehmen nur wenig Hoffnung darauf, dass es auf lange Sicht seine Dienste hierzulande anbieten darf. Das Landgericht kritisierte lediglich das Eilverfahren, mit dem es selbst die App im vergangenen Monat verboten hatte. Die Entscheidung sei nicht so dringend, dass eine einstweilige Verfügung gerechtfertigt sei, entschied das Gericht.

"Die Kammer bleibt auch nach der Beratung dabei, dass ein Verfügungsgrund und ein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte gegeben wäre", sagte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth. Dennoch hob er die Einstweilige Verfügung gegen Uber auf. Damit darf das kalifornische Unternehmen nun vorerst wieder über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Dies war dem Unternehmen seit August unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro pro Fahrt und empfindlichen Haftstrafen gegen die Uber-Manager untersagt worden.

Der klagende Taxiverband übte harsche Kritik an der gestrigen Entscheidung der Richter und kündigte an, beim Oberlandesgericht Berufung einzulegen. Das Taxigewerbe beklagt unter anderem, die angeheuerten privaten Fahrer hätten keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und erfüllten auch sonst nicht die hohen, teils teueren Auflagen des Taxigewerbes.

Die Stiftung Warentest warnt unterdessen die Uber-Fahrer vor den Versicherungsrisiken. Wer als privater Fahrer für Uber tätig sei, riskiere bei einem Unfall bis zu 5000 Euro Regress durch die Haftpflicht, so die Verbraucherschützer. Außerdem drohten eine Vertragsstrafe und die Nachzahlung von Versicherungsprämien, denn der Fahrer betreibe ein Gewerbe und müsse dies seiner Versicherung melden.

(maxi)
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