Luxemburg Urteil: Tui-Aufsichtsrat bleibt deutsch besetzt

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof hat die deutschen Regeln zur Wahl von Arbeitnehmern in Aufsichtsräte bestätigt. Europarechtliche Bedenken wiesen die Luxemburger Richter zurück. Es sei rechtens, dass nur deutsche Beschäftigte Vertreter in die Kontrollgremien deutscher Unternehmen wählen dürfen - ohne ihre Kollegen bei Konzerntöchtern im EU-Ausland.

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Gewerkschafter begrüßten das Grundsatzurteil als Stärkung des traditionellen Rechts von Arbeitnehmern, in Firmen mitzubestimmen. Interessant für Arbeitnehmer ist auch ein Einzelaspekt des Urteils: Der EuGH stellte klar, dass man bei einem Umzug zum Arbeiten ins EU-Ausland nicht dieselben Bedingungen verlangen kann wie in der Heimat.

Geklagt hat ein Aktionär des Reisekonzerns Tui AG. Er hielt es für einen Verstoß gegen EU-Recht, dass nur Mitarbeiter in Deutschland Vertreter für den Aufsichtsrat mitwählen dürfen, also in das Gremium, das die Konzernspitze kontrollieren soll. Konzernbeschäftigte in anderen EU-Ländern dürfen dies nach deutschem Recht nicht, obwohl sie im Falle von Tui die Mehrheit stellen.

Der Kläger führte zwei Argumente an: Da es sich in den Tochtergesellschaften im Ausland meist um Arbeitnehmer ohne deutsche Staatsbürgerschaft handele, sei das deutsche Recht diskriminierend. Zudem behindere es die in der Europäischen Union garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit, denn Beschäftigte verlören bei einem Umzug ihr Wahlrecht.

Der EuGH wies die Argumente zurück, sowohl mit Blick auf das allgemeine Diskriminierungsverbot als auch auf die Freizügigkeit: "Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer garantiert einem Arbeitnehmer nämlich nicht, dass ein Umzug in einen anderen Mitgliedstaat als seinen Herkunftsmitgliedstaat in sozialer Hinsicht neutral sein wird."

"Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Mitbestimmungsrecht als starke und klar geregelte Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer voll und ganz für rechtens erklärt", betonte Nahles. DGB-Chef Reiner Hoffmann kommentierte, Mitbestimmungskritiker wie der Kläger hätten Schiffbruch erlitten.

Der Fall geht nun zurück zum Kammergericht Berlin. Die dortigen Richter entscheiden nun auf dieser Grundlage, ob der Tui-Aufsichtsrat rechtmäßig zusammengesetzt ist (Rechtssache C-566/15).

(dpa)
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