Düsseldorf US-Anwälte greifen deutsche Banken an

Düsseldorf · Die Kanzlei Hausfeld, die schon im Fall VW Geschädigte vertritt, will gegen Institute vorgehen, die nach Kunden-zahlungen mit EC-Karten angeblich zu hohe Entgelte von Händlern verlangt haben. Die Branche bestreitet das.

Bankgebühren sind stets ein Reizthema. Meist sind es Endverbraucher respektive Verbraucherschützer, die darüber klagen, dass sie sich von der Geldwirtschaft abgezockt fühlen. Diesmal liegt der Fall anders. Es sind Unternehmen, unter anderem wohl solche aus dem Einzelhandel, die sich von Banken und Sparkassen übervorteilt fühlen. In ihrem Namen bereitet die amerikanische Anwaltskanzlei Hausfeld eine Klage gegen Geldhäuser wegen angeblich überhöhter Gebühren vor, wie die "Bild am Sonntag" schreibt. "Wir vertreten etliche namhafte Mandanten", sagte Hausfeld-Deutschland-Chef Christopher Rother der "Bild am Sonntag". Es seien Unternehmen aus dem Handel und der Mineralölwirtschaft. Namen mag die Kanzlei aber nicht nennen.

Worum geht es? Wenn Kunden im Einzelhandel per EC-Karte zahlen, wird dies über Kartenlesegeräte abgewickelt. Bis vor zwei Jahren zahlten die Händler bei jedem Zahlungsvorgang 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes (mindestens acht Cent) an die Bank - eine Gebühr dafür, dass die Kunden bargeldlos einkaufen, die Händler also vom lästigen Umfang mit Bargeld entlastet wurden. Bei Kartenzahlungen an Tankstellen galt ein kleinerer Satz.

2014 änderten dann Banken und Sparkassen auf Drängen des Bundeskartellamts ihr Gebührensystem für die elektronischen Zahlungen mit Girokarten. Die Behörde hatte die 0,3-Prozent-Regelung als Wettbewerbsbeschränkung gerügt. Nun konnten die Händler die Gebühren mit den Geldhäusern frei aushandeln, die Kosten sanken danach um etwa 40 Prozent. Aus Sicht von Hausfeld und deren Mandanten sind die gesunkenen Kosten offensichtlich ein Zeichen dafür, dass die Gebühren, die zuvor gezahlt wurden, deutlich überhöht waren. Die Anwälte werfen der deutschen Geldwirtschaft Kartellabsprachen vor.

Das sieht die deutsche Kreditwirtschaft naturgemäß ganz anders. Sie sieht für ein solches Verfahren keine Grundlage. "Schon seit Jahren werden individuelle Entgelte im EC- Cash-System mit dem Handel vereinbart", teilte der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) mit. Der BVR ist turnunsgemäß der Verband, der derzeit die Interessen von Privat- und Volksbanken sowie Sparkassen vertritt. "Die frühere einheitliche Verfahrensweise beruhte auf einer gesetzlichen Freistellung und war mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Ein Kartellrechtsverstoß lag zu keinem Zeitpunkt vor und ist auch vom Bundeskartellamt nicht festgestellt worden", so der Verband.

Die Kanzlei Hausfeld ist in Deutschland keine Unbekannte. Aktuell ist sie aus der Diesel-Affäre bei VW bekannt, in der sie versucht, Schadenersatz für europäische VW-Besitzer zu erstreiten. Die Kanzlei wurde erst vor zehn Jahren von Michael Hausfeld gegründet, der zuvor bekanntgeworden war unter anderem durch Klagen für die Opfer der Ölpest nach der Havarie des Tankers Exxon Valdez und afroamerikanische Mitarbeiter von Texaco, die sich bei ihrer beruflichen Fortentwicklung diskriminiert fühlten. Das Vorgehen gegen deutsche Geldhäuser passt zu der Strategie, die er jüngst in einem Interview verkündete - nämlich weltweit gegen jene Kartelle vorzugehen, die mit ihren Preisabsprachen vor allem andere Unternehmen schädigten.

(RP)
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