Frankfurt Verbraucherschützer klagen wegen Automatengebühren

Frankfurt · Verbraucherschützer ziehen gegen Kreditinstitute wegen Gebühren fürs Geldabheben am Automaten vor Gericht. "Wir haben klare Belege, dass drei Institute ihre Kunden vorher nicht ausreichend über die Preisänderung informiert haben", sagte Finanzmarktwächter Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen, "ein Verfahren gegen eine Berliner Genossenschaftsbank läuft bereits vor dem Landgericht Halle." Görner zufolge müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden zwei Monate vor geplanten Preisänderungen informieren und auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen. "Bei drei Instituten fehlte der korrekte Verweis auf das fristlose und kostenfreie Kündigungsrecht", so Görner. Bei einem weiteren Geldhaus gebe es entsprechende Hinweise.

Nach Recherchen des Finanzportals Biallo verlangen rund 40 Sparkassen und ungefähr 150 Volksbanken von einem Teil ihrer Kunden - je nach Kontomodell - Gebühren fürs Geldabheben. Die Höhe ist unterschiedlich. Manche gewähren ihren Kunden im Monat bis zu fünf kostenlose Abhebungen. Andere kassieren gleich beim ersten Mal. Besonders ärgerlich ist aus Sicht Görners, wenn Kunden am Automaten nicht auf die Gebühr hingewiesen werden. Zwar seien Finanzhäuser dazu nicht grundsätzlich verpflichtet: "Im Einzelfall kann aber Irreführung des Verbrauchers vorliegen. Dagegen können wir vorgehen."

Der Verbraucherschützer mahnte: "Wir sehen die Institute in der Pflicht, ihre Kunden transparent zu informieren." Zwar müssen Banken und Sparkassen ein Preisverzeichnis veröffentlichen. Das helfe Verbrauchern allerdings wenig, wenn die Informationen nicht im Internet zu finden seien.

(dpa)
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