Düsseldorf Verbraucherzentrale mahnt Bausparkassen ab

Düsseldorf · Die Verbraucherschützer halten Kreditbearbeitungsgebühren auch bei Bauspar-Darlehen für unzulässig.

Die Auseinandersetzungen um Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten ziehen weitere Kreise. Die Verbraucherzentrale NRW hat zwei Bausparkassen abgemahnt, die ein solches Entgelt verlangen wollten, sobald der Kunde einen bereitgestellten Kredit im Rahmen eines Bausparvertrages abruft. Die Bausparkasse Mainz gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, betonte in einer Mitteilung allerdings, diese Erklärung beziehe sich auf "die Verwendung der Klausel in Bezug auf einen Vertrag über außerkolletive Darlehen". Schwäbisch Hall lehnte die Unterlassung aber ab. "Das werden wir jetzt gerichtlich klären lassen", sagt Rechtsanwalt Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW. Sollte die Klage der Verbraucherschützer Erfolg haben, dann könnten womöglich Kunden von diversen Bausparkassen gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückverlangen.

Ähnliches ist bei Banken geschehen. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das Entgelt bei Verbraucherkrediten für unzulässig erklärt hatte (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14), fordern derzeit viele tausend Bankkunden diese Gebühr von ihrer Bank zurück. Laut Stiftung Warentest könnten Rückforderungen von bis zu 13 Milliarden Euro auf die Banken zukommen.

Bausparkassen brauchten davor bisher im Gegensatz zu Banken eigentlich keine Sorge zu haben. Denn der BGH hat geurteilt: Für den Abschluss des Bausparvertrages darf die Bausparkasse ein Bearbeitungsentgelt verlangen. Der Verbraucherzentrale geht es jetzt aber um ein zweites Bearbeitungsentgelt, das in einigen Fällen offenbar dann gefordert wurde, wenn der Kunde nach Ende der Sparphase das zuteilungsreife Darlehen auch tatsächlich abruft, um den Bau oder Kauf eines Hauses zu finanzieren.

Schwäbisch Hall teilte unserer Zeitung dazu mit, die Gebühr beim Abrufen des Kredites dürfe nicht als Bearbeitungsgebühr für ein Darlehen betrachtet werden. Schließlich würden dem Kunden dann auch ein Sondertilgungsrecht und "weitere Gestaltungsoptionen" zugestanden. "Wir sehen keinen Grund, der die Zulässigkeit der Darlehensgebühr beeinträchtigen könnte." Die Gebühr werde auch seit dem Jahr 2000 gar nicht mehr erhoben. Auch edie Bausparkasse Mainz erklärte, Darlehensgebühren für Bauspardarlehen ergebe sie bereits seit 2004 nicht mehr. Bis zu einem höchstrichterlichen Urteil wie nun bei Verbraucherkrediten von Banken dürfte es lange dauern.

Für Bankkunden dagegen drängt nun die Zeit. Wenn sie die Bearbeitungsgebühr (meist drei Prozent des Kreditbetrages) noch zurückverlangen wollen, müssen sie sich beeilen. Ende des Jahres verjähren Ansprüche aus Kreditverträgen, die zwischen 2005 und 2011 geschlossen wurden. Betroffene Kunden müssen die Rückzahlung von ihrer Bank einfordern. Geht diese nicht darauf ein, sollte der Kunde bis 31. Dezember Klage erheben oder den Ombudsmann einschalten, um die Verjährung zu hemmen. Beim Ombudsmann der privaten Banken häufen sich bereits Beschwerden: Im Oktober und November meldeten sich 9300 Kunden, denen die Erstattung verweigert wurde. Im gesamten Jahr 2013 gab es deutschlandweit gerade mal 2300 Beschwerden im Kreditgeschäft insgesamt.

Die Institute begründen Ablehnungen sehr unterschiedlich. Meist mit fadenscheinigen Argumenten, meint Feck. "Die Santander Bank und die Targobank sind im Moment die Banken, die ohne Probleme ankündigen, die Bearbeitungsgebühr zu erstatten, wenn auch nicht mehr in diesem Jahr. Es sind eher Sparkassen und Volksbanken, die Kunden abzuwimmeln versuchen. Und das erstaunt uns."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort