Essen Verfahren gegen Middelhoff wird eingestellt

Essen · Der Prozess am Landgericht Essen gegen den Manager endet heute ohne Auflagen.

Als am 11. Mai der Prozess gegen den früheren Arcandor-Chef Thomas Middelhoff und sechs Ex-Aufsichtsräte des Konzerns wegen Untreue und Anstiftung zur Untreue begann, sah alles nach einem Mammutprozess aus. 34 Verhandlungstage waren geplant, der letzte sollte drei Tage vor Weihnachten sein. Jetzt beginnt gerade mal der Sommer, und bald ist schon alles wieder vorbei - nach nur sieben Prozesstagen in gut acht Wochen.

Heute soll das Verfahren gegen Middelhoff ohne Auflagen eingestellt werden, am Montag jenes gegen zwei damalige Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite. Sie würden wegen geringer Schuld straffrei bleiben. Am 7. Juli soll schließlich der Prozess gegen vier Kontrolleure der Kapitalseite enden, unter ihnen der frühere Rewe-Chef Hans Reischl, Ex-Bankmanager Carl Friedrich Janssen (Sal. Oppenheim) und Leo Herl, der Ehemann von Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz. Das Verfahren gegen sie soll gegen Geldauflage eingestellt werden. Die Höhe dieser Auflage wird erst am voraussichtlich letzten Prozesstag mitgeteilt.

Das jähe Ende des Verfahrens gilt eindeutig als Niederlage für die Staatsanwaltschaft Bochum. Dabei hatten deren Vertreter im Mai noch den Eindruck erweckt, dass sie sich sicher seien, den Beschuldigten alles nachweisen zu können. Rund 3,8 Millionen Euro an Boni sollen die angeklagten Aufsichtsräte noch kurz vor der Arcandor-Insolvenz 2009 bewilligt haben, ohne jede Rechtsgrundlage. Etwa 2,3 Millionen davon gingen an Middelhoff. Er habe die Kontrolleure dazu angestiftet, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Doch offensichtlich sind die Vorwürfe aus Sicht der Kammer am Landgericht Essen zu dünn, als dass eine langwierige Beweisaufnahme Sinn machen könnte. Die bräuchte es aber, damit am Ende nennenswerte Strafen herauskommen könnten.

Der mit großer Spannung erwartete Prozess endet also ohne eine einzige Verurteilung. Bei Thomas Middelhoff, der 2014 schon wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung in drei Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt worden war - er hatte unter anderem private Flüge auf Kosten des schwer angeschlagenen Handelskonzerns abgerechnet - "würde eine weitere Strafe im aktuellen Verfahren . . . nicht mehr ins Gewicht fallen", wie das Landgericht Essen gestern mitteilte. So ähnlich steht es auch im Paragraf 154 der Strafprozessordnung. Im Klartext: Selbst wenn man den früheren Vorstandschef vor drei Jahren in einem einzigen Prozess zusätzlich wegen der Boni verurteilt hätte, um die es im aktuellen Verfahren geht, wären auch nicht viel mehr als drei Jahre Haft rausgekommen. Da kann man sich jetzt die Mühe sparen, erst recht, wenn die Beweise ausgesprochen dünn scheinen.

Also geht Middelhoff, was diesen Prozess angeht, als freier Mann aus dem Gerichtssaal. Nicht freigesprochen zwar, aber auch nicht verurteilt und damit wenigstens einer Sorge ledig. Er bleibt wegen des Urteils aus dem November 2014 in Haft, allerdings im offenen Vollzug (Middelhoff arbeitet gegenwärtig als Freigänger in einer Behindertenwerkstatt in Bielefeld, angeblich für 1785 Euro brutto im Monat).

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort