Karlsruhe Verfassungsgericht macht Druck bei Erbschaftsteuer

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht greift in den Streit über die Erbschaftsteuer ein und versetzt Politik und Wirtschaft in Aufregung. Das Gericht kündigte gestern an, es werde sich Ende September erneut mit dem Thema befassen. Die Richter hatten 2014 vom Gesetzgeber verlangt, verfassungskonforme Regeln für Firmenerben bis zum 30. Juni 2016 Zeit gegeben. Die Frist ist ohne Neuregelung verstrichen, da der Bundesrat dem Gesetzentwurf nicht zustimmte, sondern den Vermittlungsausschuss anrief. Das Gericht könnte nun die Steuerbegünstigung für Betriebserben ganz streichen oder durch eine eigene Übergangsregel ersetzen, die für Betroffene teurer ausfallen könnte als bisher.

Im Kern dreht sich der Konflikt um die Frage, wie weit der Staat Firmenerben bei der Erbschaftsteuer verschonen darf, wenn diese Firma und Arbeitsplätze erhalten.

CSU-Mittelstandspolitiker Hans Michelbach warnte: "Das kann ein Riesenproblem für den Standort werden." Familienunternehmen würden in neue Unsicherheiten gestürzt. Schuld der CSU, meint NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). "Ursache dafür, dass sich das Verfassungsgericht erneut mit der Sache befassen muss, ist allein die CSU. Sie hat als verlängerter Arm der Lobbyisten dafür gesorgt, dass der Gesetzentwurf soweit ausgehöhlt worden ist, dass bei Erbschaften bis zu 90 Millionen Euro pro Erben praktisch keine Erbschaftsteuer zu zahlen wäre und darüber hinaus mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht", sagte Walter-Borjans unserer Redaktion. Das sei weder vermittelbar noch verfassungsgemäß. Er forderte: "Wir müssen uns nun zügig auf eine faire Besteuerung von Großerbschaften verständigen, und dazu muss sich die CSU endlich bewegen."

(anh/rtr)
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