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Düsseldorf VW-Klägern droht Ärger bei Rechtsschutz

Düsseldorf · Manche Versicherer wollen die Kosten für einen Rechtsstreit nicht übernehmen. Aus ihrer Sicht hat der Autobauer zunächst einmal das Recht auf Mängelbeseitigung. Nicht alle Gerichte sehen das so.

Autofahrer, die einen manipulierten VW-Diesel und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, können zwar prinzipiell auf Kosten des Versicherers streiten. Umstritten ist aber, wie weit dieser Schutz reicht. Eine Reihe von Versicherern will jedenfalls die Kosten für eine Klage auf Rücktritt vom Kaufvertrag nicht tragen. "In der Regel übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit der Anwälte, die Gerichtskosten sowie die anfallenden Sachverständigenkosten mit Ausnahme der Selbstbeteiligung", erklärt die Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich (Düsseldorf). Einige Rechtsschutzversicherer wie die Arag wiesen dagegen Deckungsanfragen kategorisch zurück.

Ähnliche Erfahrungen hat der Lahrer Anwalt Ralf Stoll gemacht. Als Hardliner nennt er ebenfalls die Arag, dazu die Örag, die HUK Coburg, die BGV, die DEVK und die Mecklenburgische Versicherung. Beim Versicherungsombudsmann sind mittlerweile zum Thema VW Beschwerden im zweistelligen Bereich gegen Rechtsschutzversicherer eingegangen.

"Wir empfehlen unseren Versicherungsnehmern die Wahrung ihrer Gewährleistungsrechte für den Fall, dass keine erfolgreiche Mängelbeseitigung durch Rückruf für den jeweils betroffenen Fahrzeugtyp erfolgen sollte", heißt es beispielsweise bei der Düsseldorfer Örag. Nach Meinung der Rechtsschutzversicherer, die keine volle Deckung erteilen, muss der Kunde dem Autohersteller VW zunächst die Chance zur Nachbesserung geben. Will der Versicherte sofort klagen, lehnen die betroffenen Rechtsschutzversicherer dies wegen Mutwilligkeit oder mangelnder Erfolgsaussichten ab. So ist die Örag der Ansicht, dass der Schaden mit dem Aufspielen einer Software behoben werden kann und somit die Klagekosten in keinem Verhältnis zur Schadenbehebung stehen würden.

Dagegen sah das Landgericht Essen keine Mutwilligkeit gegeben (LG Essen, Az. 18 O 68/16). Das Landgericht Baden-Baden verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach sich der Versicherte bei seiner Forderung nach Schutz um wirtschaftliche Überlegungen gerade nicht kümmern muss (LG Baden-Baden Az. 2 O 7/16). Was die Erfolgsaussichten einer Klage angeht: Zwar hat die Arag in neun Verfahren gewonnen, doch mittlerweile haben zwei Landgerichte die Erfolgsaussichten bejaht (LG München; Az.: 23 O 23033/15; LG Lüneburg Az. 4 O 3/16).

Nach Meinung der Richter müssten Käufer zudem nicht monatelang auf die Nachbesserung warten. "Mit den Urteilen ist eine Ablehnung der vollen Rechtsschutzdeckung aufgrund von Erfolglosigkeit eigentlich nicht mehr möglich", glaubt Matthias Köck, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht aus Nürnberg und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ähnlich sehen dies die Rechtsschutzversicherer Ergo, Deurag und Roland. Sie haben daher zum VW-Skandal noch keine Kundenklagen gegen sich laufen. Das Risiko der sogenannten Deckungsklage trägt jedoch der Versicherte. Roland schätzt die Kosten bei einem Fahrzeug, das beim Kauf 30.000 Euro kostet und derzeit noch 25.000 Euro wert ist, auf rund 3000 Euro. Auf dieses Risiko muss der Anwalt vor Erhebung der Klage seinen Mandanten hinweisen.

(RP)
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