Braunschweig Gericht macht Weg frei für Musterklage gegen VW

Braunschweig · Das Landgericht Braunschweig hat mit einem sogenannten Vorlagebeschluss den Weg für ein Musterverfahren wegen milliardenschwerer Aktionärsklagen gegen VW freigemacht (Az. 5 OH 62/16). Nach den Kursverlusten im Zuge des Diesel-Skandals geht es bei den 170 zugelassenen Schadensersatzklagen um einen Streitwert von insgesamt knapp vier Milliarden Euro. Wenn alle Kläger gehört wurden, werden als nächster Schritt des komplexen, mehrstufigen Prozesses alle Verfahren bis zur Klärung des Musterverfahrens ausgesetzt.

"Mit der Bekanntmachung des Musterverfahrens kann aufgrund der zunächst noch erforderlichen Verfahrensschritte frühestens im vierten Quartal des Jahres 2016 gerechnet werden", erklärte das Landgericht dazu. Danach wird dann ein Musterkläger bestimmt. Dieser führt anschließend für alle anderen Kläger stellvertretend den Prozess. Eine solche Bündelung ist durch das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) möglich.

Die klagenden Kanzleien, die teilweise mehrere Hundert Kläger betreuen, hoffen nun natürlich, dass sie diejenigen sind, die stellvertretend für alle anderen klagen dürfen. Ein Großteil der bei ihnen eingegangenen Klagen stammt von Privatpersonen, allerdings klagen auch große Pensionsfonds. Auch einige Bundesländer prüfen Klagen.

Die klagenden Aktionäre und Anleihegläubiger sehen im Zuge der Affäre um manipulierte Emissionswerte kapitalmarktrechtliche Informationspflichten verletzt, weil VW angeblich zu spät über die möglichen finanziellen Folgen des Skandals Auskunft gegeben hat.

Die VW-Aktie stürzte nach dem Ausbruch der Abgas-Affäre ab, viele Anleger wollen sich ihre Verluste vom Unternehmen erstatten lassen. Ihr Argument: VW hätte deutlich früher über die Probleme informieren müssen, weil Kursabschläge drohten. Ein VW-Sprecher betonte gestern: "Volkswagen ist weiterhin der Auffassung, seine kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten ordnungsgemäß erfüllt zu haben."

(dpa/frin)
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