Düsseldorf Warum Genussscheine für Anleger ein Risiko sind

Düsseldorf · Die Genusscheine, mit denen sich der Windpark-Betreiber Prokon refinanziert hat, sind durch den Insolvenzantrag des Unternehmens zum Gesprächsthema geworden. Acht Prozent Rendite waren den Investoren versprochen worden – stattdessen ist jetzt für viele womöglich ihr Geld weg. Wie funktionieren solche Wertpapiere?

Im Grunde sind Genussscheine eine Mischform aus Aktien und Anleihen. Die Anleger geben dem Unternehmen Geld, mit dem dieses sein Wachstum finanzieren kann, und erhalten im Gegenzug regelmäßige Zinszahlungen. Das klingt wie bei Anleihen. Aber: Im Gegensatz zu Unternehmensanleihen können die Zinszahlungen zeitlich verschoben oder sogar komplett gestrichen werden – ähnlich wie die Dividende bei Aktionären. Und: Die Genussscheine werden in der Regel nachrangig behandelt. Das heißt: Jene, die bei Prokon gezeichnet haben, bekommen im Insolvenzfall erst dann Geld, wenn die Forderungen anderer Fremdkapitalgeber (beispielsweise Banken, die Kredite vergeben haben) befriedigt worden sind. Und das Mitspracherecht im Unternehmen, das Aktionäre bei Hauptversammlungen immerhin noch ausüben können, entfällt für Genussschein-Inhaber. Umgekehrt haben Aktionäre ein Bezugsrecht für Genussscheine. Will ein Unternehmen solche Wertpapiere ausgeben, muss die Hauptversammlung dies mit einer Dreiviertelmehrheit beschließen.

Jede Menge Risiken also für potenzielle Investoren. Und genau das ist dann oft auch der Grund dafür, dass Unternehmen potenzielle Genussschein-Käufer mit hohen Zinsen locken müssen, damit diese den Emittenten das nötige Kapital zur Verfügung stellen.

(gw)
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