Düsseldorf Was die Mietpreisbremse bewirkt

Düsseldorf · Mieter können bei Neuvermietungen nachträglich den Preis anfechten, Vermieter müssen den Mietspiegel gut kennen.

Gestern hat die Landesregierung 22 Städte benannt, in denen ab 1. Juli die Mietpreisbremse gilt. Dazu gehören Düsseldorf und die nahe liegenden Städte Erkrath, Neuss, Langenfeld, Meerbusch und Ratingen, aber auch Leverkusen, Kleve und Monheim. Hinzu kommen 13 andere Städte in NRW wie auch Köln. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse genau? Wer eine Wohnung erneut vermieten will, darf dafür nicht mehr jeden Preis verlangen. Die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent übersteigen. Dabei wird vom Mietspiegel ausgegangen. Beispiel Düsseldorf: Hier liegen die monatlichen Kaltmieten pro Quadratmeter bei 8,90 bis elf Euro in einer guten Wohnlage, wenn die Wohnung in gutem Zustand ist und das Haus zwischen 2000 und 2010 gebaut wurde. Verlangt werden dürften für solche Wohnungen also maximal zwischen 9,80 Euro und 12,10 Euro.

Was erhoffen sich Politik und Mieterschützer von der neuen Regel? Ziel des Bundesgesetzes ist, in Städten mit einem "angespannten Immobilienmarkt" zu verhindern, dass die Mieten von neuvermieteten Bestandswohnungen extrem in die Höhe schießen. Das wird wohl teilweise gelingen. In NRW hat die Landesregierung anhand von Gutachten definiert, in welchen 22 Städten sie das Gesetz anwendet. Sie verzichtete darauf, einzelne Wohngebiete auszuweisen, was der Mieterbund NRW kritisiert. "Es gibt Städte im Ruhrgebiet wie Essen und Dortmund", sagt Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des Mieterbundes NRW, "in deren begehrten Wohnlagen die Mieten genauso in die Höhe gehen wie beispielsweise in Neuss. Da wäre die Preisbremse auch gut."

Was wird praktisch passieren? Bei begehrten Wohnungen werden Mieter keine Alternative haben, als zuerst einen teuren Vertrag zu unterschreiben und ihn dann nachträglich wegen zu hoher Kosten anzufechten. "Das kann eine Prozessflut bringen", warnt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor vom Hausbesitzerverband Haus & Grund Rheinland. Das Problem ist, dass häufig keineswegs klar ist, wie die Lage und der Zustand von Wohnungen zu bewerten sind. "Es gibt in Düsseldorf keine verbindliche Festlegung, was denn nun eine einfache, eine mittlere und was eine gute Wohnlage ist", warnt die Immobilienexpertin Heide Haas vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln, "damit drohen schwierige Verfahren, anstatt die Preisbildung dem Markt zu überlassen und Neubauten weiter anzuregen."

Gilt die Mietpreisbremse auch für Neubauten? Nein, alle Immobilien, die nach dem 1. Oktober 2014 fertig wurden, sind von dem Mietpreislimit nicht betroffen. Diese zeitliche Grenze wurde gesetzt, damit nicht von Neubauten abgeschreckt wird. Indirekt könnte die Mietpreisbremse aber doch die Krise am Immobilienmarkt verschärfen. "Viele Vermieter werden sich überlegen, ob sie Wohnungen nicht besser lukrativ als Eigentumswohnungen verkaufen, anstatt sie zu künstlich günstigen Preisen zu vermieten", warnt Erik Uwe Amaya von Haus & Grund Rheinland. Außerdem lassen sich Mieterhöhungen von mehr als zehn Prozent durchsetzen, wenn eine Wohnung umfassend modernisiert wurde - hier wird es also auch viel Streit geben, ab wann dies gilt.

Gilt die Mietpreisbremse auch rückwirkend? Nein. Hausbesitzer genießen Bestandsschutz für bisherige Miethöhen. Sie dürfen von einem neuen Mieter den gleichen Preis wie vom Vorbewohner verlangen, auch wenn diese Miete mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

(RP)
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