Düsseldorf Was die Versicherung bei Silvester-Schäden zahlt

Düsseldorf · Brennende Wohnung, beschädigtes Auto: Die Assekuranzen zahlen unter Umständern auch bei Fahrlässigkeit.

Auch zu diesem Jahreswechsel hatten Feuerwehr und Polizei in Nordrhein-Westfalen wieder gut zu tun. Verletzte Zündler, Wohnungs-Brände und die Beschädigung von Autos gehören offenbar zu Silvester wie die Raketen. Inzwischen sind die Chancen besser geworden, dass die Versicherung den Schaden übernimmt. Mit dem Vorwurf "grobe Fahrlässigkeit" konnten Versicherungsgesellschaften früher etwa nach einem Feuer die Regulierung komplett verweigern. Seit 2009 hat der Gesetzgeber aber für alle Verträge eine bessere Regelung vorgeschrieben: Bei "grober Fahrlässigkeit" muss nun berücksichtigt werden, wie groß die Schuld des Kunden war. Gerade bei typischen Silvesterschäden kann das für die Kunden ein erheblicher Vorteil sein. Ein Überblick, was welche Versicherung grundsätzlich bezahlt.

Schäden in der Wohnung Ein Feuer, ausgelöst etwa durch ein Tischfeuerwerk, ist ein Fall für die Hausratversicherung. Der Vorwurf "grobe Fahrlässigkeit" könnte aufkommen, wenn der Versicherungskunde betrunken gezündelt hat oder etwa nur für draußen geeignetes Feuerwerk verwendet hat. Fliegt eine fremde Rakete in die Wohnung und löst ein Feuer aus, greift ebenfalls der Schutz der Hausratversicherung. Sollte der Verantwortliche ermittelt werden können, so wird er oder seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen müssen.

Schäden am Haus Brennt ein Haus in Folge eines Feuerwerkskörpers, so sind die Schäden am Dach oder den Mauern durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt – nicht aber zerstörte Wohnungseinrichtungen. Denn dafür wäre eine Hausratversicherung zuständig. Werden Verantwortliche ermittelt, werden sie ebenfalls von der Versicherung in Regress genommen.

Silvester-Unfug Knallfrösche werden in Briefkästen geworfen – für solche Schäden kann ebenfalls die Wohngebäudeversicherung in Anspruch genommen werden.

Schäden am Auto Fliegt der Rest einer Rakete auf die Motorhaube und hinterlässt eine hässliche Delle, so könnte dafür der Raketen-Zünder oder seine Haftpflichtversicherung haftbar gemacht werden – in der Praxis lässt sich der Verantwortliche aber kaum ermitteln. Der Autobesitzer ist dann gut dran, wenn er zumindest eine Teilkasko-Versicherung hat. Sie würde den Schaden übernehmen. Anders sieht es aus, wenn Rowdys vorsätzlich ein Auto beschädigen, etwa Raketen gezielt dorthin abfeuern. Das wäre wegen des Vorsatzes nur über eine Vollkasko-Versicherung gedeckt.

Gesundheitsschäden Wer zum Beispiel mit Brandverletzungen zum Notarzt muss, braucht sich zumindest um die Kosten keine Gedanken machen. Selbst wenn man sich sehr dumm angestellt hat, wird die gesetzliche oder private Krankenkasse die Rechnung begleichen. War ein anderer schuld an dem Unglück, werden die Versicherungen falls möglich wiederum Regress nehmen. Bei bleibenden Schäden, etwa beim Verlust eines Auges, hilft eine private Unfallversicherung. Aber: Bei hohem Alkoholpegel kann die Leistung möglicherweise wegen "Bewusstseinsstörung" verweigert werden. Eine solche "Bewusstseinsstörung" sah zum Beispiel das Oberlandesgericht Köln bei 1,63 Promille (Az: 5 W 117/06).

Haftpflicht Wichtig für Kunden mit Haftpflicht-Versicherung: Wer Schaden bei anderen angerichtet hat, muss den Vorwurf "grobe Fahrlässigkeit" überhaupt nicht fürchten. Die Privathaftpflicht-Versicherung deckt das seit jeher vollständig ab. Lediglich vorsätzlich verursachte Schäden sind ausgeschlossen.

(RP)
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