Telefonaktion Was man gegen hohe Strompreise tun kann

Viele Verbraucher können zwischen 140 Anbietern wählen. Wie man wechselt und welche Fallen es gibt, wollten Leser wissen. Viele ärgern sich auch über ihre Nachtspeicher-Heizung, bei der die Ökostrom-Umlage voll zu Buche schlägt.

Düsseldorf Zum neuen Jahr haben über 350 Versorger den Strompreis erhöht, im Schnitt um 3,5 Prozent. Viele andere werden folgen. Entsprechend viele Fragen zum Strom- und Geldsparen hatten unsere Leser, die sich gestern an der Telefonaktion mit vier Experten beteiligten.

Was kostet mich die Erhöhung der Ökostrom-Umlage (EEG-Umlage)?

Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden pro Jahr (das ist der Schnitt für einen Drei- bis Vier-Personen-Haushalt) bedeutet dies jährliche Mehrkosten von rund 46 Euro, wenn der Versorger die Erhöhung weitergibt.

Mein Versorger hat den Preis zum Jahreswechsel stabil gelassen. Wie lange bleibt das so?

Rund ein Drittel der Grundversorger haben zum Jahreswechsel die Preise um durchschnittlich drei Prozent erhöht. Als Grund wird der Anstieg der EEG-Umlage von 5,277 Cent im Jahr 2013 auf 6,24 Cent angegeben. Im Laufe des Jahres 2014 ist mit weiteren Preiserhöhungen im einstelligen Prozentbereich zu rechnen.

Werden auch die Stadtwerke Düsseldorf die Preise erhöhen?

Das steht noch nicht fest. Klar ist: Auch sie müssen die erhöhte EEG-Umlage abführen.

Ich möchte meinen teuren Stromanbieter wechseln. Wer kündigt und wie schnell kann ich wechseln?

Mit der Kündigung Ihres alten Vertrages beauftragen Sie am besten den neuen Anbieter. Sie selbst haben dann mit dem Wechsel nichts mehr zu tun. Wenn Sie einen Grundversorgungs-Tarif haben, also noch nicht gewechselt haben, können Sie jederzeit mit Frist von zwei Wochen kündigen. Wenn Sie schon mal gewechselt und einen so genannten Sonderkunden-Vertrag haben, gilt die Kündigungsfrist, die im Vertrag steht. In der Regel sind das vier bis sechs Wochen. Bei einer Strompreiserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Gilt die Erhöhung der EEG-Umlage als Preiserhöhung und habe ich damit ein Sonderkündigungsrecht?

Ja, die Erhöhung der EEG-Umlage gilt als Preiserhöhung. Damit haben Sie laut den gesetzlichen Vorschriften ein Sonderkündigungsrecht.

Wie finde ich günstige Anbieter?

Schauen Sie in einem Vergleichsportal im Internet nach. Wenn Sie Ihren Verbrauch und Ihre Postleitzahl eingeben, zeigt der Rechner Ihnen den günstigsten Tarif an. Im Schnitt gibt es pro Postleitzahlen-Gebiet 140 Anbieter. Achten Sie beim Tarif-Vergleich darauf, dass der Versorger eine Preisgarantie und eine kurze Vertragslaufzeit anbietet.

Ich habe kein Internet. Wie finde ich dann einen günstigen Anbieter?

Sie können sich bei den Vergleichsportalen auch telefonisch beraten lassen und bekommen schriftliche Unterlagen zugeschickt.

Ich will den Anbieter wechseln. Worauf muss ich achten?

Achten Sie auf eine kurze Vertragslaufzeit und eine Preisgarantie. Achten Sie zudem darauf, immer Bruttopreise zu vergleichen, in denen etwa die jüngst erhöhte EEG-Umlage bereits enthalten ist.

Anbieter, die Vorauskasse verlangen, schneiden bei Vergleichen von Internetportalen oft gut ab. Wo liegt der Haken?

Wenn ein solcher Stromanbieter insolvent wird, wäre das von den Kunden vorab entrichtete Geld ganz oder teilweise verloren. Anbieter-Pleiten hat es in der Vergangenheit mehrfach gegeben, deshalb sollte man einen Bogen um Tarife mit Vorauskasse machen. Bei vielen Vergleichsrechnern kann man solche Tarife übrigens ausschließen.

Was ist von festen Strompaketen zu halten?

Manche Versorger bieten sogenannte Strompakete an. Hier zahlt der Verbraucher eine festgelegte Anzahl an Kilowattstunden. Wer einen solchen Tarif abschließt, sollte seinen Jahresverbrauch aber gut einschätzen können. Denn wenn man dann doch mehr Strom als vereinbart verbraucht, wird es oft richtig teuer. Wenn man deutlich weniger verbraucht, hat man zu viel bezahlt.

Mein Anbieter will zum Januar 2015 den Strompreis erhöhen. Gibt es Strompreis-Garantien?

Ja, es gibt Anbieter wie RWE, die für drei Jahre einen Preis garantieren. Ausgenommen von der Garantie sind allerdings die Erhöhung staatlicher Abgaben, dazu zählt auch die EEG-Umlage.

Warum muss ich die EEG-Umlage zahlen, obwohl ich den Strom für meine Nachtspeicherheizung brauche?

Auch die Nachtspeicherheizung wird mit normalem Haushaltsstrom versorgt, deshalb wird leider auch hier die Ökostrom-Umlage fällig.

Wir sind Rentner, haben eine Nachtspeicher-Heizung und Fußboden-heizung. Die 350 Euro, die wir monatlich für Strom zahlen sollen, können wir kaum aufbringen. Was können wir tun?

Prüfen Sie, ob Sie Ihre Heizung modernisieren können. Die Preise für Nachtstrom sind unserer Meinung nach unzumutbar hoch, deshalb sollten Sie versuchen, sich auf Dauer von den Nachtspeicher-Öfen zu trennen.

Ich habe eine Nachtspeicher-Heizung. Was kann ich tun, um die Stromkosten zu senken, ohne die Heizung zu erneuern?

Sie können prüfen lassen, ob man die Nachtspeicher-Heizung technisch anders steuern kann, um den Verbrauch über den Tag kostengünstig zu optimieren.

Ich habe als Ein-Personen-Haushalt einen Verbrauch von 4000 Kilowattstunden Strom im Jahr. Das scheint mir sehr hoch. Was ist üblich und wie kann ich Strom sparen?

In der Tat. Im Schnitt geht man davon aus, dass ein Single-Haushalt 1500 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht. Nutzen Sie eine Energieberatung. Ein Basisscheck bei der Verbraucherzentrale etwa kostet zehn Euro, der Energieberater kommt dafür auch zu Ihnen ins Haus, um nach versteckten Stromfressern Ausschau zu halten.

Ich habe von meinem Versorger eine falsche Jahresabrechnung bekommen. Was kann ich tun?

Fordern Sie den Versorger zur Korrektur auf. Achten Sie dabei darauf, dass die Korrektur auch bei den monatlichen Abschlägen für das neue Jahr berücksichtigt wird.

ANTJE HÖNING ZEICHNETE DIE ANTWORTEN AUF. WEITERE ERGEBNISSE DER TELEFONAKTION FINDEN SIE UNTER: WWW.RP-ONLINE.DE/WIRTSCHAFT.

(RP)
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