Neue Regelungen zum 1. Juni Was sich mit der Mietpreisbremse ändert

Düsseldorf · Am 1. Juni treten wichtige Regeln zugunsten von Mietern in Kraft: Die Mietpreisbremse und Vorschriften für die Makler-Courtage. NRW will die Mieten entlang der Rheinschiene dämpfen. Exklusive Zahlen zeigen, wie stark die Preise steigen.

Die Bundesregierung hält ihr Versprechen: In ihrem Koalitionsvertrag kündigten CDU und SPD 2013 Erleichterungen für die knapp 36 Millionen Mieter in Deutschland an —Montag treten die neuen Regelungen in Kraft.

Das "Bestellerprinzip" räumt mit der verhassten Makler-Courtage auf, die Mieter in Ballungsräumen fast zwangsläufig zahlen müssen, um an attraktive Wohnungen zu kommen. Künftig muss den Makler bezahlen, wer ihn beauftragt — meist also wohl der Vermieter. Außerdem soll die "Mietpreisbremse" verhindern, dass nur noch Wohlhabende sich gute Wohnviertel leisten können: Wird eine Wohnung frei, darf der Vermieter vom neuen Mieter höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen, die jede Stadt im so genannten Mietspiegel festhält. "Das wird zu einer starken Deckelung bei neuen Vermietungen führen", sagt Thomas Abraham, Marktexperte beim Forschungsinstitut Empirica, "denn die Angebotspreise vieler Mietwohnungen liegen in begehrten Städten deutlich höher als die Mietspiegel."

Beispiel Düsseldorf: Der Quadratmeter in Wohnungen der Baujahre 1961 bis 1976 kostet laut Mietspiegel 5,95 Euro bis 7,75 Euro in mittlerer Lage. Aber bei Neuvermietungen insgesamt fordert laut einer Berechnung des Instituts Empirica für unsere Redaktion jeder zweite Vermieter mindestens 9,09 Euro pro Quadratmeter, oft sogar mehr.

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Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Aber es wird noch dauern, bis die "Mietpreisbremse" nun wirken wird. Denn das neue Bundesgesetz "ermächtigt" die Länder lediglich zu deren Einführung. Dafür müssen sie selbst Gebiete festlegen, in denen der neue Mietdämpfer gelten soll. Ohnehin gilt die "Mietpreisbremse" nicht für Neubauten.

Bislang ist Berlin das einzige Land, in dem die Mietpreisbremse zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Juni greift. Nach Angaben des Wohnungsministeriums wird sie in NRW frühestens zum 1. Juli 2015 eingeführt. Und zwar "in den Kommunen, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt", so ein Sprecher des Ministeriums. Ein entsprechendes Gutachten liegt NRW-Wohnungsminister Michael Groschek (SPD) bereits vor, er hält es allerdings noch geheim. Erst soll das Kabinett im Juni darüber entscheiden.

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Foto: Sparkasse Düsseldorf

Auf die Frage, wo die Einführung der Mietpreisbremse am wahrscheinlichsten sei, sagte der Sprecher: "In den bekannten Ballungsräumen, zum Beispiel auf der Rheinschiene". Groschek hat in der Vergangenheit insbesondere die Miethöhen in Düsseldorf öffentlich kritisiert. Auch in vielen Stadtteilen von Köln, Bonn und Münster gilt die Lage als angespannt.

Auch beim "Bestellerprinzip" gibt es noch Haken. Es ist eine Idee aus NRW: 2012 forderte Groschek: "Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch: Das ist ein faires Prinzip. " Über den Bundesrat übte NRW Druck in Berlin aus und setzte sich durch — das "Bestellerprinzip" wird Gesetz. Trotzdem warnen Mieterverbände vor Fallstricken. Was ändert sich?

Makler können weiterhin bis zu zwei Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer verlangen. Theoretisch konnten Makler ihre Rechnung immer schon auch dem Vermieter in Rechnung stellen — aber das war allenfalls bei schlecht vermittelbaren Wohnungen möglich. Künftig muss den Makler bezahlen, wer ihn beauftragt. Gut möglich, dass die Vermieter das Geschäft deshalb künftig lieber wieder selbst in die Hand nehmen. Den Protest von zwei Maklern, die deshalb ihre Existenz in Gefahr sahen, hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Woche abgewiesen.

Mieterschützer warnen, dass Vermieter sich die Maklerkosten nun über Mieterhöhungen wieder zurückholen könnten. Der Markt wird zeigen, ob dieser Versuch funktioniert. Vermieter, die auf diesen Trick verzichten, haben einen Wettbewerbsvorteil. Die zweite Möglichkeit sind zu hohe Ablösesummen für Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände. Sollten dafür Wucherpreise verlangt werden, können die Mieter das Geld auf dem Klageweg zurückholen. Als angreifbar gelten Preise, die den Zeitwert um die Hälfte überschreiten.

Berichtet wurde schon von folgender Masche: Makler inserieren eine provisionsfreie Wohnung, die dann aber schon vergeben ist und bieten Interessenten eine Alternative an. So könnte doch noch ein Vermittlungsauftrag zulasten des Mieters entstehen. Die meisten Makler erfinden aber gerade ihren Beruf neu. Laut einer Umfrage des Portals "Immowelt" wollen sich jetzt etwa 15 Prozent der Makler aus dem Vermietungsgeschäft zurückziehen. Ein Drittel will sich auf reiche Kunden spezialisieren, denen die Courtage gleichgültig ist.

(kowa)
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