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Was sich Hartz-IV-Empfänger nicht gefallen lassen müssen

Vom Schreckgespenst Hartz IV haben sich nicht alle Empfänger beeindrucken lassen und den deutschen Gerichten eine wahre Klageflut beschert. Die ersten Urteile zeigen, was sich Hartz-IV-Empfänger nicht gefallen lassen müssen.
Foto: ddp
Vom Schreckgespenst Hartz IV haben sich nicht alle Empfänger beeindrucken lassen und den deutschen Gerichten eine wahre Klageflut beschert. Die ersten Urteile zeigen, was sich Hartz-IV-Empfänger nicht gefallen lassen müssen.