Chef nicht online beleidigen: Weblogs können den Job kosten
zuletzt aktualisiert: 30.03.2005 - 07:39München (rpo). Mit bissigen Kommentaren und Behauptungen über den Arbeitgeber sollten Nutzer so genannter Weblogs vorsichtig sein. Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Arbeitsplatzes, wie die Münchner IT-Zeitschrift "Computerwoche" berichtete. "Beim Bloggen gilt das Gleiche wie im richtigen Leben", erläuterte Rechtsanwalt Jens Engelhard. Die Bekanntmachung von Firmeninterna wie auch die persönliche Beleidigung des Chefs oder von Kollegen kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Gerade die Beleidigung gewinne dadurch an Gewicht, sagte Engelhardt, dass "sie von Dritten zur Kenntnis genommen wird". Aber auch derjenige, der ein Unternehmen bereits verlassen hat, sollte beim Bloggen vorsichtig sein. "Generell gelten Nachpflichten", warnte Rechtsanwältin Ute Rossenhövel in dem Magazin.
Trotz der für den Blogger ungünstigen Rechtslage kommt es den Angaben zufolge bislang allerdings selten zu Entlassungen. "Angesichts von über fünf Millionen Arbeitslosen stehen Richter einer fristlosen Kündigung eher zurückhaltend gegenüber", berichtete der Arbeitsrechtler Thomas Feil. Daher empfiehlt er Unternehmen, Mitarbeiter zuerst über eine Abmahnung zu zügeln.
Wie die Zeitschrift weiter schreibt, unterschätzen viele Blogger die lange Halbwertzeit von Internetseiten. Tauchen im Web etwa Kommentare eines Beschäftigten über seine ehemalige Firma auf, so hat er seine Chancen als Bewerber auf eine neue Stelle verspielt. Wer sich selbstständig gemacht hat, ist vor diesem Risiko ebenfalls nicht gefeit. "Auch als Freiberufler sind Sie mit eindeutigen Aussagen faktisch verbrannt", warnte Feil.
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