Düsseldorf Weniger befristete Arbeitsverträge in Deutschland

Düsseldorf · Minijobber, Leiharbeiter, befristete Arbeitsverträge - seit Jahren wettern die Gewerkschaften gegen die "Prekarisierung am Arbeitsmarkt". Doch nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zeigen Daten des Statistischen Bundesamtes nun: Die sogenannte atypische Beschäftigung ist hierzulande auf dem Rückzug.

So nahm die Zahl der Beschäftigten mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag um 4,7 Prozent oder 128 000 auf 2,61 Millionen Arbeitnehmer ab. Das belege der sogenannte Mikrozensus, eine jährliche Befragung von 60 000 Haushalten in Deutschland. Einen Rückgang registrierten die Statistiker auch bei den Leiharbeitern. Deren Zahl sank um 41 000 auf 704 000. Auch die Zahl der Minijobber ging zurück - um 47 000 auf 2,5 Millionen. Im Gegenzug nahm die Zahl der normalen Vollzeitbeschäftigten um 373 000 auf 24,6 Millionen zu.

"Es wäre verfrüht, angesichts von diesem eher leichten Rückgang von einer Trendwende bei den atypischen Beschäftigungsverhältnissen zu reden", sagt Christian Hohendanner, Arbeitsmarktexperte vom Institu für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB). "Die plausibelste Erklärung für den Rückgang ist die stabile konjunkturelle Entwicklung im vergangenen Jahr. Übernahmen in ein normales Beschäftigungsverhältnis - etwa von befristet Beschäftigten - finden vermehrt in Zeiten statt, in denen die Auftragslage gut ist." Außerdem habe sich die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer in den vergangenen Monaten verbessert: "Wenn es in bestimmten Branchen oder Regionen Fachkräfteengpässe gibt, werden sich potenzielle Arbeitnehmer bei der Bewerbung nicht mit einem befristeten Arbeitsverhältnis zufriedengeben." Diese Entwicklung könnte sich möglicherweise aufgrund der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzen, so Hohendanner.

Zwei Jahre kann der Gesetzgeber ohne Grund befristet einstellen. Heuert er den Arbeitnehmer für ein bestimmtes Projekt an, ist dies auch länger möglich. Während in der Industrie oder im Finanzwesen befristete Arbeitsverhältnisse eher die Ausnahme darstellen, sind sie an den Hochschulen gang und gäbe. Dort werden wissenschaftliche Mitarbeiter mit Hilfe von Projekten für längere Zeit eingestellt. In Gießen sorgte vergangene Woche ein Urteil des dortigen Arbeitsgerichts für Aufsehen: Das Gericht gab einem Uni-Mitarbeiter recht, der an der örtlichen Universität über zehn Jahre insgesamt 16 befristete Verträge erhalten hatte. Die letzte Befristung sei ungültig, weil diese zu einem Projekt des Landes Hessen gehörte, entschied das Gericht. Die Betroffenen "befinden sich damit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis", sagte der Vorsitzende Richter.

(maxi)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort