Kolumne: Der Ökonom Wenn Staaten pleitegehen

Ein Staat kann insolvent sein, aber er geht nicht unter. Deshalb achten viele Politiker nicht auf die Verschuldung. Sinnvoll wäre es, Strafen und Auflagen vorab festzulegen.

Argentinien, Zypern, Griechenland, Island - in den vergangenen Jahren haben sich die tatsächlichen und die faktischen Staatspleiten gehäuft. Ein Land ist insolvent, wenn es die Staatsschuld nicht mehr begleichen kann oder will. Die Insolvenz zeichnet sich ab, wenn die Wachstumsrate eines hoch verschuldeten Landes dauerhaft unter dem Zinsniveau liegt. Dann reichen die zusätzlichen Staatseinnahmen nämlich nicht aus, um die Zinsen zu bezahlen, und eine Insolvenz ist unausweichlich. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob das Land mit seinen Krediten Sozialausgaben finanziert oder die Mittel in eine Verbesserung der Infrastruktur gesteckt hat.

Der Unterschied zwischen Staats- und Firmenpleiten liegt darin, dass insolvente Staaten anders als Unternehmen nicht untergehen. Das Schlimmste, was einem überschuldeten Land passieren kann, ist die Sperrung neuer Kredite. Das reicht freilich aus, einen Staat völlig lahmzulegen. Und genau da liegt das Problem. Denn es gibt anders als für Firmen keine Insolvenzordnung für Staaten.

Nach einer Staatspleite wird improvisiert. Meist springt der Internationale Währungsfonds ein, der Kredite an das jeweilige Land mit strengen Auflagen verbindet - beispielsweise Steuererhöhungen, Ausgabenschnitte, Entlassung von Staatsbediensteten.

Weil es aber diesen Rettungsanker gibt, sind viele Politiker versucht, nicht auf die Folgen ihrer Verschuldung zu achten. Deshalb wäre es besser, Strafen und Auflagen vorab festzulegen, wenn ein Staat pleitegeht. Auch die privaten Gläubiger müssen herangezogen werden, damit sie vorher die Risiken einschätzen, wenn sie finanziell unzuverlässigen Ländern Kredite aushändigen. Innerhalb einer Währungsunion verlieren die Länder die Souveränität über ihre Haushaltsführung, was die Verschuldung betrifft. Nach so vielen Staatspleiten müssen auf jeden Fall die Regeln überarbeitet werden. Es darf kein Anreiz für ausgabewillige Politiker bestehen, sich unverantwortlich hoch zu verschulden, um Wahlen zu gewinnen.

Fragen? Schreiben Sie dem Autor unter kolumne@rheinische-post.de

(RP)
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