Kolumne Die Ökonomin Die Ökonomie der Putzfrau

Eine Haushaltshilfe zu finden, ist nicht schwer, doch auf Steuerkarte will kaum jemand arbeiten. Das kann sich rächen.

 Reinigungskraft (Symbolbild).

Reinigungskraft (Symbolbild).

Foto: dpa-tmn/Frank Rumpenhorst

Im zweiten Semester lernt jeder Ökonomie-Student die Theorie der komparativen Vorteile: Danach soll sich jeder darauf konzentrieren, was er am besten kann. Das gilt für Länder wie für Arbeitskräfte. Wenn einer Spitzen-Geiger und Spitzen-Zahnarzt ist, sollte er das machen, was er relativ am besten kann: musizieren oder Zähne ziehen – und die andere Dienstleistung im Tausch erwerben, auch wenn er beides besser kann als sein Tauschpartner. Folglich suchen viele Berufstätige eine Putzfrau oder einen Putzmann. Eine Haushaltshilfe zu finden, ist nicht mal schwer. Doch wer seine Hilfe legal anstellen will, erlebt die tollsten Dinge. Viele wollen nur schwarz arbeiten und legen beim ersten Telefonkontakt gleich auf, wenn die Frage nach der Steuerkarte kommt.

Das ist aus Sicht der Putzkräfte kurzsichtig. Die Schwarzarbeiter von heute sind die Altersarmen von morgen. Wer heute nicht in die Rentenkasse einzahlt, bekommt morgen auch nichts aus ihr heraus. Dabei gibt es gute Wege, um legal in Haushalt oder Garten zu arbeiten: Wenn die Putzfrau sich selbstständig macht, kann sie Rechnungen schreiben. Der Arbeitgeber muss dann zwar die Umsatzsteuer tragen, doch sollte ihm das die legale Hilfe wert sein. Oder die Putzfrau wird auf Minijob-Basis eingestellt, was vom Arbeitgeber nur das Ausfüllen eines Haushaltsschecks und die Zahlung einer Pauschalsteuer verlangt. Dumm nur, dass keiner mit Minijobs mehr als 450 Euro verdienen darf und Teilzeit-Beschäftigte ohnehin nur einen Minjob nebenbei haben dürfen. Ist die Putzhilfe arbeitslos, drohen ihr zudem Kürzungen der Unterstützung und Arbeitsamts-Bürokratie.

Da bleibt für rechtstreue Bürger nur eins: selbst putzen und die Theorie der komparativen Vorteile vergessen – oder einen Saugroboter anschaffen. Der schafft das Gröbste weg und macht keinen Ärger beim Finanzamt.

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