Düsseldorf/Berlin Wirtschaftsministerium muss für Tengelmann-Streit zahlen

Düsseldorf/Berlin · Das Bundeswirtschaftsministerium muss den Löwenanteil der Gerichtsgebühren im Eilverfahren um die umstrittene Ministererlaubnis für die Übernahme der Kaiser's-Tengelmann-Supermärkte durch Edeka zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Außerdem muss die Behörde den Prozessgegnern Rewe und Markant die im Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen erstatten. Der Kartellsenat begründete die Entscheidung damit, dass das Ministerium "ohne eine Rücknahme der Beschwerden in der Hauptsache unterlegen gewesen" wäre.

Das Ministerium trägt demnach 75 Prozent der Gerichtskosten. Die restlichen 25 Prozent muss der Discounter Norma zahlen, weil er sich darauf bereits vor der Kostenentscheidung außergerichtlich mit dem Wirtschaftsministerium verständigt hatte. Eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss ließ das Gericht nicht zu. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wurde auf 30 Millionen Euro festgesetzt;

Rewe, Norma und Markant hatten vor dem OLG gegen die Sondererlaubnis des damaligen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka geklagt. Das Gericht hatte daraufhin die Übernahme zunächst gestoppt, weil bereits eine allgemeine Überprüfung der Sach- und Rechtslage "in mindestens sechs Punkten die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Erlaubnisentscheidung ergebe". Erst durch massive Zugeständnisse an Rewe, Markant und Norma war es Edeka und Tengelmann am Ende gelungen, diese zur Rücknahme der Klage zu bewegen. Edeka und Rewe haben die Kaiser's-Märkte mittlerweile unter sich aufgeteilt.

(dpa)
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