Wo Steuersparer und Kunden 2011 noch sparen

Ratgeber Jahresschlussspurt beim Sammeln von Rechnungen und bei vielen Formalien.

DÜSSELDORF. Nur noch wenige Wochen, dann ist dieses Jahr schon wieder vorbei. Trotz Weihnachtsvorbereitungen sollten Verbraucher und Steuerzahler an ihre privaten Finanzen denken und alle Sparchancen nutzen, die sich 2011 noch sichern lassen. Die wichtigsten Ratschläge haben wir zusammengetragen.

Freistellungsaufträge Je nach Bank lassen sich bis Mitte oder Ende Dezember noch Freistellungsaufträge (801 Euro Alleinstehende, 1 602 Euro Verheiratete) für das laufende Jahr erteilen oder ändern. Mit einer Änderung kann noch der Abgeltungssteuer-Abzug für Zinsen verhindert werden, die zum Jahresende 2011 gutgeschrieben werden. Interessant kann das für Bankkunden sein, die bislang bei der einen Bank einen zu hohen Betrag freigestellt haben, bei der anderen Bank einen zu geringen. Wer es nicht mehr schafft: Zu viel gezahlte Steuern lassen sich über die Steuererklärung für 2011 zurückholen.

Riester-Förderung Wer im Jahr 2009 einen Riester-Renten-Vertrag hatte, muss bis spätestens Ende 2011 die Förderung auch beantragen – sonst verfällt sie für 2009. Wer noch keinen Riester-Vertrag hat, aber bis Ende 2011 abschließt und einzahlt, kann sich für das laufende Jahr noch die volle Förderung sichern (154 Euro Grundzulage, 185 Euro Kinderzulage, 300 Euro für seit 2008 geborene Kinder). Beim Abschluss einer Riester-Rentenversicherung noch in diesem Jahr ist die garantierte Rente etwas höher als bei einem Abschluss erst nach dem Jahreswechsel. Der Grund: Die Mindestverzinsung des Sparanteils sinkt bei neuen Verträgen von 2,25 auf 1,75 Prozent.

Kindergeldanspruch Wenn volljährige Kinder in der Ausbildung zu viel verdienen, geht der Kindergeldanspruch verloren. Der Freibetrag liegt für 2011 bei 8004 Euro. Nach Abzug von Werbungskosten, Ausbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen sollte diese Grenze nicht überschritten werden. Wenn es knapp wird, kann der rechtzeitige Kauf von Arbeitsmitteln (neuer Laptop, Fachliteratur) das Kindergeld retten. Die Gehaltsumwandlung für eine Betriebsrente verringert ebenfalls die Einkünfte des volljährigen Kindes und kann den Kindergeldanspruch sichern. Gut zu wissen: Ab 2012 entfallen die Einkommensgrenzen.

Steuerklassenwechsel Wenn einem verheirateten Arbeitnehmer im nächsten Jahr die Arbeitslosigkeit droht, sollte er mit seinem ebenfalls erwerbstätigen Partner jetzt noch die Steuerklassenwahl prüfen und unter Umständen bis zum Jahresende wechseln. Der Kandidat für Arbeitslosigkeit erhält die günstigere Klasse, was sein Nettogehalt erhöht. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld, der sich nach vorherigem Netto berechnet, kann dadurch erheblich steigen. Die Arbeitsagenturen erkennen grundsätzlich nur eine Steuerklassenwahl an, die vor Jahresbeginn getroffen wurde.

Handwerker bezahlen Bis zu 1200 Euro gibt der Fiskus jährlich für ordentlich abgerechnete Handwerker-Arbeiten dazu. Ein Vor- oder Rücktrag in ein anderes Jahr ist nicht möglich (Bundesfinanzhof, Az: VI R 44/08). Um den Steuervorteil zu optimieren, sollten größere Arbeiten wie eine Sanierung daher über zwei Jahre verteilt werden – einen Teil bezahlt der Kunde in diesem Jahr, den Rest im nächsten Jahr. Insgesamt könnten dann bis zu 2400 Euro vom Staat als Zuschuss fließen. Sehr wichtig: Die Rechnung muss die absetzbaren Anfahrts- und Arbeitskosten von den Materialkosten trennen.

Zahnarzt-Zuschuss Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen sollten die jährliche Routineuntersuchung beim Zahnarzt noch hinter sich bringen. Die Krankenkassen belohnen das mit höheren Zuschüssen beim Zahnersatz. Nach fünf Jahren regelmäßiger Routineuntersuchungen beträgt der Bonus 20 Prozent (60 statt 50 Prozent Erstattung), nach zehn Jahren 30 Prozent (65 statt 50 Prozent Erstattung). Schon bei einer einzelnen Krone kann der Bonus um die 50 Euro Ersparnis bedeuten.

Kfz-Versicherung Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann mehrere hundert Euro Ersparnis bringen. Faustregel: Je jünger der Fahrer, desto eher lohnt sich ein Wechsel, denn in jungen Jahren ist der "Schadenfreiheitsrabatt" noch gering. Umso mehr machen sich Tarifunterschiede bemerkbar. Die Kündigung bei der alten Kfz-Versicherung muss bei den meisten Gesellschaften bis zum 30. November erfolgen. Wer den Termin verpasst hat, sollte auf die Prämienrechnung für 2012 achten: Wurde die Prämie erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Autofahrer bekommt dann also eine zweite Chance zum Wechsel.

Autounfall-Meldung Wer in diesem Jahr einen Autounfall selbst bezahlt hat, um seinen Rabatt zu retten, kann seine Entscheidung noch revidieren: Bis zum 31. Dezember darf ein Schaden allerdings nachgemeldet werden (ein Schaden im Dezember noch bis 31. Januar). Sinnvoll ist das meist, wenn ein zweiter, größerer Schaden verursacht wurde und der Rabatt ohnehin verloren ist.

P-Konto Pfändungsschutz auf gewöhnliche Girokonten entfällt ab nächstem Jahr. Wer bis dahin kein "Pfändungsschutzkonto" (P-Konto) eingerichtet hat, dem können sogar Sozialleistungen wie Hartz IV gepfändet werden. Bei einem P-Konto sind mindestens 1028,89 Euro monatlich geschützt. Höhere Beträge sind je nach Familiensituation möglich. Das P-Konto sollte bei laufenden oder drohenden Pfändungen möglichst noch in diesem Jahr bei der Bank oder Sparkasse beantragt werden.

(RP)
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