Luxemburg Zusatzgebühren für 0180-Anrufe sind unzulässig

Luxemburg · Kunden dürfen für Anrufe bei Servicenummern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Zu hohe Telefongebühren bei 0180-Service-Nummern könnten Verbraucher nämlich davon abschrecken, sich im Zusammenhang mit ihrem Vertrag an ein Unternehmen zu wenden, erklärten die Luxemburger Richter (Az.: Rechtssache C-568/15). Die Kosten dürfen demnach nicht höher sein als bei Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.

Das Urteil bezieht sich nur auf Fälle, in denen Verbraucher bereits einen Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben - beispielsweise, indem sie ein Produkt gekauft haben. Zur Zulässigkeit von Service-Nummern allgemein äußerten sich die Richter nicht. 0180-Nummern können in Deutschland bis zu 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz kosten.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort