Karlsruhe Zwangslizenz für HIV-Präparat bleibt

Karlsruhe · Nach einem BGH-Urteil darf Merck das Medikament Isentress weiter verkaufen.

Das HIV-Medikament Isentress darf vorläufig weiter auf dem deutschen Markt vertrieben werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Bundespatentgerichts aus dem Jahr 2016. Das Mittel mit dem Wirkstoff Raltegravir verlangsamt die Ausbreitung des Virus im Körper.

Hintergrund ist ein Patentrechtsstreit zwischen dem US-Pharmakonzern Merck & Co (MSD) und dem japanischen Pharmaunternehmen Shionogi. MSD bietet das Medikament seit 2008 in Deutschland an. Shiongi will das unterbinden, da sich das Unternehmen dadurch in seinen Patentrechten verletzt sieht. MSD wiederum geht gegen das Patent der Japaner vor.

Der Streit ist noch nicht rechtskräftig entschieden. In einem Eilverfahren hatte das Bundespatentgericht MSD im vergangenen Jahr vorläufig erlaubt, Isentress weiter zu vertreiben, weil etwa Schwangere und Neugeborene das Medikament dringend bräuchten. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Die sehr seltene Zwangslizenz hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Es liege im öffentlichen Interesse, dass der US-Konzern Merck das Medikament weiter verkaufen könne, weil Shiongi es selbst nicht auf dem Markt anbiete, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck bei der Urteilsverkündung. Alternative Mittel seien mit Risiken verbunden, die nicht für alle Patienten hinnehmbar erschienen.

Der Patentsenat war zudem der Ansicht, dass sich MSD vor dem Gerichtsverfahren ausreichend darum bemüht habe, mit dem japanischen Konkurrenten eine Lizenz auszuhandeln. Auch dies ist Voraussetzung für eine Zwangslizenz. Die Gespräche seien erfolglos verlaufen, weil die Vorstellungen der Parteien über die Höhe der Lizenzgebühr so weit auseinander lagen. Dafür habe es aber einen plausiblen Grund gegeben - den ungewissen Ausgang des Patentstreits. (Aktenzeichen X ZB 2/17)

(dpa)
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