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Studieren und Geld verdienen: Studenten müssen bei Nebenjobs aufpassen

VON MARC HERWIG - zuletzt aktualisiert: 09.11.2011 - 07:53

Berlin/Bochum (RPO). Der leckere Cocktail in der Studentenkneipe, der Monatsbeitrag fürs Fitnessstudio, und ein kleiner Sommerurlaub sollte auch drin sein: Wer sein Studentenleben ein bisschen genießen will, hat fast immer Ebbe im Portemonnaie. Damit man am Monatsende nicht bei Trockenbrot auf die nächste Bafög-Überweisung oder die Finanzspritze der Eltern warten muss, haben die meisten Studenten einen Nebenjob.

Zwei Drittel der Studenten verdienen sich neben dem Studium etwas dazu. Zuviel dürfen sie aber nicht verdienen. Denn sonst fallen eventuell das Kindergeld oder ein Teil des Bafögs weg.  Foto: dpa-tmn, dpa-tmn
Zwei Drittel der Studenten verdienen sich neben dem Studium etwas dazu. Zuviel dürfen sie aber nicht verdienen. Denn sonst fallen eventuell das Kindergeld oder ein Teil des Bafögs weg. Foto: dpa-tmn, dpa-tmn

Doch dabei gibt es eine Menge zu beachten. Denn wer zu viel verdient, zahlt Steuern und Sozialabgaben oder verliert sogar seine Bafög- und Kindergeld-Ansprüche. Die wichtigsten Verdienstgrenzen im Überblick:

400 EURO PRO MONAT: Bei einem 400-Euro-Job ist eigentlich alles ganz einfach: Für den Arbeitnehmer fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an. "Allerdings gilt das nicht, wenn ein Student mehrere Minijobs hat und insgesamt über die 400-Euro-Grenze kommt", warnt Claudia Müller von der Minijob-Zentrale in Bochum.

Wer mehr als 400 Euro verdient, muss beim Arbeitgeber seine Lohnsteuerkarte abgeben und bekommt jeden Monat erstmal Steuern von seinem Gehalt abgezogen. Dieses Geld bekommt man in der Regel zurück, wenn man zum Ende des Jahres seine Steuererklärung abgibt. Denn bis zu einem Einkommen von 8004 Euro im Jahr fällt keine Lohnsteuer an.

Info
Weshalb Studenten jobben gehen

Zwei Drittel (66 Prozent) der Studenten verdienen sich neben dem Studium etwas dazu. Im Schnitt arbeiten sie laut der Sozialerhebung des Studentenwerks 13,5 Stunden pro Woche. Dabei geht es rund 73 Prozent der Studenten darum, sich etwas mehr leisten zu können, 61 Prozent brauchen den Job für ihren Lebensunterhalt, 60 Prozent wollen durch das eigene Einkommen unabhängiger von ihren Eltern werden.

Auch eine Krankenversicherung muss man selbst abschließen, wenn man während des Semesters regelmäßig mehr als 400 Euro verdient, denn die Familienversicherung gilt dann nicht mehr, sagt Udo Barske von der Krankenkasse AOK. Zu guter Letzt werden auch Beiträge zur Rentenversicherung fällig - je nach Höhe des Einkommens sind das 4,87 bis 9,95 Prozent.

4800 EURO PRO JAHR: Diese Summe ist extrem wichtig für jeden, der Bafög bekommt. Pro Monat bedeutet sie umgerechnet ebenfalls eine Grenze von 400 Euro. Wer mehr verdient, bei dem setzt das Bafög-Amt den Rotstift an, sagt Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks in Berlin. "Aber nicht jeder Euro mehr beim Nebenjob entspricht einem Euro weniger Bafög." Jeder Student solle sich dazu am besten bei seinem Studentenwerk vor Ort beraten lassen.

8004 EURO PRO JAHR: Von dieser Summe an muss grundsätzlich jeder Steuern zahlen - wenn man die Grenze nur leicht überschreitet, sind es allerdings nur ein paar Euro. Sehr viel schwerer wiegt für viele deshalb, dass ab dieser Grenze das Kindergeld komplett gestrichen wird. "Dabei zählt auch der Zuschussanteil beim Bafög, in der Regel 50 Prozent, als Einkunftsteil mit", warnt Meyer auf der Heyde. Also der Teil des Bafögs, den man nicht zurückzahlen muss.

GEFÄHRLICHE WEIHNACHTSGESCHENKE: Bis kurz vor dem Jahresende hat alles gepasst und alle Einkommens-Grenzen wurden eingehalten. Doch dann kommt plötzlich das Weihnachtsgeld, und alle Rechnungen sind über den Haufen geworfen. Man kann dann auch nicht großzügigerweise auf das Weihnachtsgeld verzichten: Entscheidend ist der Tariflohn. Wer hart am Limit verdient, sollte deshalb früh genug wissen, ob er Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld bekommt - und das dann in seine Rechnung mit einbeziehen, warnt der Chef des Studentenwerks.

20 STUNDEN PRO WOCHE: Wer weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet, bei dem gehen die Behörden von einem Studenten mit Nebenjob aus. Wer aber mehr als 20 Stunden jobbt, der zählt nicht mehr als "ordentlicher Student" - weil er mehr arbeitet als studiert. Die Vergünstigungen bei der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fallen weg. Ausnahmen gibt es, wenn man zu Zeiten jobbt, in denen es ohnehin keine Vorlesungen gibt: "Wer vor allem am Wochenende, abends oder nachts arbeitet, darf diese 20-Stunden-Grenze überschreiten", sagt Barske.

14 SEMESTER oder 30 JAHRE: Diese Grenze ist für die Krankenversicherung wichtig: Wer mehr als 14 Semester studiert hat oder schon 30 Jahre alt ist, fällt nicht mehr unter die vergleichsweise günstigen Studentensätze bei der Krankenversicherung, sondern muss sich zu den regulären Tarifen versichern, betont der AOK-Experte.

IN DEN SEMESTERFERIEN: Während der Vorlesungszeit bleibt vielen Studenten heute gar keine Zeit mehr, zu jobben, sagt Meyer auf der Heyde. Aber auch finanziell bringt es Vorteile, ausschließlich in der vorlesungsfreien zu arbeiten. Denn dann zahlen Studenten keine Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung, egal wie viel sie arbeiten. Ab einem Monatseinkommen von 400 Euro fallen allerdings Rentenbeiträge an - es sei denn, der Ferienjob ist von vornherein auf 50 Arbeitstage begrenzt. Dann handelt es sich um eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung, und die ist wiederum sozialversicherungsfrei, sagt Minijob-Expertin Müller.

BEIM PFLICHT-PRAKTIKUM: Egal, wie viel man verdient: "Bei einem Praktikum, das während des Studiums abgeleistet wird und in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, sind die Praktikanten sozialversicherungsfrei", sagt Meyer auf der Heyde.

BEI EINEM FREIWILLIGEN PRAKTIKUM: Wer freiwillig ein Praktikum macht, wird von den Behörden behandelt, als hätte er einen ganz normalen Ferienjob. Es können also je nach Verdienst Steuern und Beiträge zur Rentenversicherung fällig werden.

BEI EINEM PRAKTIKUM VOR ODER NACH DEM STUDIUM: Wer während eines Praktikums noch nicht oder nicht mehr als Student immatrikuliert ist, gilt als ganz normaler Beschäftigter - profitiert also nicht von Sonderregelungen für Studenten.

Quelle: tmn

 
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