Foto: Andreas Krebs
In etlichen Bundesländern müssen die Studenten mittlerweile Studiengebühren entrichten. Zum Teil wurden sie im Sommersemster 2007 eingeführt, andere ziehen demnächst nach. Wir geben einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge.
Foto: Andreas Krebs
Baden-Württemberg
Seit dem Sommersemester 2007 müssen alle Studierenden 500 Euro pro Semester zahlen. Die meisten können ein Darlehen bekommen. Befreit werden kann auf Antrag:
- wer ein Kind unter acht Jahren erzieht
- wer mindestens zwei Geschwister hat, die ebenfalls gebührenpflichtig studieren oder mindestens sechs Semster studiert haben oder
- wer eine Behinderung hat, die sich erheblich erschwerend auf das Studium auswirkt.
Foto: Andreas Krebs
Bayern
Seit dem SS müssen alle bis maximal 500 Euro zahlen. Die Hochschulen können die Beiträge selbst festlegen, in Fachhochschulen müssen sie mindestens 100 Euro betragen, an Unis und Kunsthochschulen mindestens 300. Fast alle Studierenden können ein Darlehen bekommen. Für die Befreiung gelten folgende drei Regeln: Befreit werden können
- Studierende, die ein Kind unter unter zehn Jahren oder ein behindertes Kind erziehen
- deren Eltern noch mindestens zwei weitere kindergeldberechtigte Kinder haben,
- ausländische Studierende unter bestimmten Voraussetzungen.
Foto: Andreas Krebs
Bremen
Seit dem WS 06/07 müssen Studierende ab dem 3. Semester, die ihren Erstwohnsitz nicht in Bremen haben, Gebühren in Höhe von 500 Euro zahlen. Der Einzug der Gebühren ruht auf einem Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Bremen, das die Verknüpfung der Regelung mit dem Wohnort für rechtswidrig hält.
Foto: Andreas Krebs
Hamburg
Ab dem SS 2007 müssen Studierende Gebühren in Höhe von 500 Euro zahlen. Fast alle Studierenden können ein Darlehen bekommen. Auf Antrag können befreit werden:
- Studierende, die ein Kind unter 14 Jahre erziehen,
- Studierende mit einer erheblich studienerschwerend wirkenden Behinderung.
Foto: Andreas Krebs
Hessen
Studierende sollen ab dem WS 07/08 Gebühren in Höhe von 500 Euro zahlen. Fast alle Studierenden können ein Darlehen bekommen. Auf Antrag können befreit werden:
- Studierende, die ein oder mehrere Kinder unter 14 Jahre erziehen, für sechs Semester,
- ausländische Studierende unter bestimmten Voraussetzungen,
- besonders begabte Schüler, die bereits während der Schule an Lehrveranstaltungen der Hochschule teilnehmen,
- insgesamt zehn Prozent der Studierenden aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen oder aus anderen Gründen.
Foto: Andreas Krebs
Niedersachsen
Seit dem WS 06/07 müssen alle Erstsemester Gebühren in Höhe von 500 Euro zahlen. Seit dem SS 07 gilt dies für alle Studierenden. Fast alle Studierenden können ein Darlehen bekommen. Befreit werden können:
- Studierende, die ein Kind unter 14 Jahre erziehen,
- Studierende, die einen nach einem Gutachten des Medizischen Dienstes der Krankenversicherung pflegebedürftigen Angehörigen pflegen,
- Studierende, die das Amt des Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen, ohne hierfür beurlaubt zu sein, für zwei Semester.
Foto: Andreas Krebs
Nordrhein-Westfalen
Die Einführung ist den 33 Hochschulen überlassen. Gegen Gebühren haben sich die Fernuni Hagen, die Kunstakademie Düsseldorf, die Kunsthochschule für Medien in Köln sowie die Fachhochschule Düsseldorf entschieden. Die Uni Münster erhebt Gebühren ab dem WS 07/08. Meistens sind Beiträge von 500 Euro zu zahlen. Fast alle Studierenden können ein Darlehen bekommen. Befreit werden kann,
- wer ein minderjähriges Kind erzieht, für drei Semester oder länger je nach Hochschule,
- wer gewählter Vertreter in einem Hochschulgremium ist oder das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten innehat, für zwei Semester, je nach Hochschule,
- wer entsprechend schwerbehindert ist. Darüber hinaus kann jede Hochschule eigene weitergehende Befreiungsregelungen treffen.
Foto: Andreas Krebs
Saarland
Ab dem WS 07/08 werden erstmals Gebühren fällig, für die beiden ersten Semester jeweils 300 Euro, ab dem dritten 500. Fast alle Studierenden können ein Darlehen bekommen. Befreit werden kann,
- wer ein Kind unter zehn Jahren erzieht, wer entsprechend schwerbehindert ist,
- ausländische Studierende unter bestimmten Voraussetzungen,
- Studierende, die Leistungsathleten im A-Kader, herausragende Musiker oder Träger eines nationalen Kunstpreises sind.