NRW: Studiengebühren sind rechtmäßig
zuletzt aktualisiert: 30.04.2009 - 07:39Leipzig (RPO). Die Erhebung von Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen ist rechtmäßig. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mit ihrem Urteil wiesen die Richter die Klage einer Studentin ab.
Sie hatte die Rückzahlung ihres Semesterbeitrags in Höhe von 500 Euro erreichen wollen. Die angehende Wirtschaftswissenschaftlerin hatte mit Unterstützung der Studierendenvertretung geklagt.
In dem Musterprozess entschieden die Richter, dass die Studiengebühren nicht die grundgesetzlich garantierte freie Wahl des Ausbildungsplatzes einschränkten. Zwar hätten die Studienbeiträge in gewissem Umfang abschreckende und verdrängende Wirkung auf Studienwillige aus sozial schwachen oder bildungsfernen Familien.
Der Landesgesetzgeber sei sich dessen aber bewusst gewesen. Deshalb räume er auch einen Anspruch auf Gewährung eines Studienbeitragsdarlehens ein.
Zwar komme mit diesem Darlehen und die darauf zu zahlenden Zinsen eine erhebliche Belastung auf die Studierenden zu. Das Recht auf chancengleiche Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen fordere jedoch nicht, dass solche Erschwernisse vollständig kompensiert werden müssten.
Es sei lediglich darauf zu achten, dass keine unüberwindlichen Hürden für die Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums errichtet würden. Diesen Anforderungen würden die in Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Darlehen auch im Hinblick auf die Zinsregelung gerade noch gerecht.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum








