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Studienplatz: Antragsfristen je Bundesland

Wer einen Studienplatz einklagen will, kann einen Kapazitätsantrag jeweils zum Wintersemester (WS) oder Sommersemester (SS) stellen. Dabei sind die Unterschiede zwischen den Vergabeverfahren der Hochschulen (HVV) und den zentralen Vergabeverfahren (ZVV) in Fächern wie Medizin zu beachten. Laut dem Rechtsanwalt Christian Birnbaum aus Köln gelten folgende Fristen (Stand: Juli 2011):
Foto: dapd
Wer einen Studienplatz einklagen will, kann einen Kapazitätsantrag jeweils zum Wintersemester (WS) oder Sommersemester (SS) stellen. Dabei sind die Unterschiede zwischen den Vergabeverfahren der Hochschulen (HVV) und den zentralen Vergabeverfahren (ZVV) in Fächern wie Medizin zu beachten. Laut dem Rechtsanwalt Christian Birnbaum aus Köln gelten folgende Fristen (Stand: Juli 2011):