"Studis" können Nennung von Prüfungsergebnissen nicht einklagen
zuletzt aktualisiert: 16.09.2005 - 10:04Bonn (gms). Die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen innerhalb einer bestimmten Zeit ist für Studierende nicht einklagbar. Lässt sich ein Professor dafür übermäßig viel Zeit, bleibt seinen "Studis" nichts anderes übrig, als ihn um eine baldige Nennung zu bitten. Darauf weist die Hochschulrektorenkonferenz in Bonn hin.
Auch Studenten, die ein Prüfungsergebnis zum Beispiel für eine Bewerbung dringend benötigen, haben keine weiter reichende Handhabe. Es existieren nur an einzelnen Hochschulen Selbstverpflichtungen von Professoren und Dozenten, die Abschlussarbeiten oder Klausuren zeitnah zu korrigieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen. dpa/gms fo cr
Quelle: gms
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