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Die Abschlussarbeit ist geschrieben, das Studium steht vor der Vollendung, doch der betreuende Professor lässt sich Zeit mit der Korrektur und Benotung. Wie lange sollte man warten? Was kann man als Student tun? Wir geben Tipps.
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Die Studienordnung
Je nach Studiengang und Hochschule schreiben die Studienordnungen vor, in welchem Zeitrahmen nach dem Einreichen eine Arbeit bewertet sein sollte. Ist kein zeitlicher Rahmen vorgegeben, haben es Studenten schwerer, einen Professor darauf festzunageln. „Acht Wochen können ein guter Richtwert sein“, rät Thomas Roßmann von der Studentenvertretung der HU Berlin.
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Das Gespräch
Das Gespräch mit dem betreuenden Professor ist der Königsweg, um die Korrektur der Arbeit zu beschleunigen. "Ein direkter Kontakt ist meist am besten," rät Matthias Jaroch, Sprecher des Deutschen Hochschulverbandes. Dabei sei ein Gespräch besser als eine E-Mail, die untergehen kann.
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Das Gespräch, Teil2
Thomas Roßmann von der Studentenvertretung der Humboldt-Universität in Berlin rät: "Bei so einem Gespräch kann es psychologisch gut sein, dem Professor zu signalisieren, dass man seine Situation ebenfalls versteht." Ein Satz wie "Ich weiß, Sie haben viel zu tun" könne hilfreicher sein, als sofort auf die Studienordnung zu pochen.
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Wartezeit überbrücken
Da abzusehen ist, dass man eine gewisse Zeit auf die Rückgabe der Arbeit warten muss, kann es sich lohnen, sich für die Zwischenzeit rechtzeitig einen Job zu suchen oder sich auf ein Praktikum zu bewerben. Wer allerdings ein Pflicht-Praktikum eines aufbauenden (Master-)Studiengangs vorziehen möchte, sollte sich vorher erkundigen, ob es später auch wirklich anerkannt wird.
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Prüfungsbüro
Hat der Dozent nach langem Warten und einem persönlichen Gespräch die Arbeit noch nicht korrigiert, so kann man das Prüfungsbüro der Universität einschalten und einen Antrag auf sofortige Korrektur stellen.
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Rechtsanwalt
Der Weg zum Rechtsanwalt hat wenig Aussicht auf Erfolg. Nannette Meyer-Sand, Anwältin für Bildungsrecht in Hamburg, erklärt: Nach drei Monaten könne zwar eine Untätigkeitsklage erhoben werden, doch das habe nicht viel Aussicht auf Erfolg. "Wenn keine Formalien missachtet wurden, ist ein persönlicher Kontakt zum Prüfer meist die bessere Alternative“, rät die Fachanwältin.