Nicht zugelassene Knallkörper gefährlich: Hände weg von illegalem Feuerwerk
zuletzt aktualisiert: 26.12.2010 - 13:26Düsseldorf (RPO). Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) warnt davor, in Deutschland nicht zugelassenes Feuerwerk über das Internet zu beziehen. "Dieses vermeintlich billige Feuerwerk kann zu bösen Überraschungen führen und einen teuer zu stehen kommen", sagte der Minister am Sonntag in Düsseldorf.
In Deutschland darf dem Minister zufolge nur Feuerwerk mit BAM-Nummer (Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung) oder mit CE-Kennzeichen verkauft und abgebrannt werden. Der Verkauf und die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk können nach dem Sprengstoffgesetz sogar als Straftat geahndet werden.
"Bei allem Spaß an der Knallerei darf man nicht vergessen, dass Feuerwerkskörper - wenn auch in dosierter Form - Sprengstoff enthalten und bei der Zündung Temperaturen von mehr als 1000 Grad entstehen können", mahnte Schneider.
Alkohol und Böller gehören nicht zusammen
Die Erfahrung zeige, dass jedes Jahr viele schwere Unfälle mit Feuerwerkskörpern unter Alkoholeinfluss passierten, bei denen Menschen das Augenlicht, das Hörvermögen oder Gliedmaßen wie Finger oder gar ganze Hände verlieren. Schneider betonte: "Deshalb Hände weg vom Alkohol, wenn geknallt wird."
Zudem sollten Eltern auf die Sicherheit ihrer Kinder achten. So sei nicht nur der Verkauf von Feuerwerksartikeln der Kategorie 2 - wie Raketen, Kanonenschläge und Böller - an Personen unter 18 Jahren verboten, auch Eltern dürfen diese nicht an Kinder und Jugendliche weitergeben.
Verkauf startet am 29.12.
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember erlaubt, das Abbrennen nur zu Silvester und Neujahr. Experten der Bezirksregierungen prüfen auch in diesem Jahr, ob im Handel bei der Lagerung und beim Verkauf von Feuerwerksartikeln die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
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