Stubenarrest und Leinenzwang: H5N1-Infektion einer Katze "keine neue Dimension"
zuletzt aktualisiert: 01.03.2006 - 06:32Riems (rpo). Rein gefühlsmäßig ist der erste Fall von Vogelgrippe bei einem Säugetier in Europa schon eine neue Dimension der Krankheit. Zumal es sich um eine Katze handelt, ein enger tierischer Mitbewohner, Spielkamerad für viele Kinder. Experten sehen das Überspringen der Krankheit nicht so dramatisch. In vielen Sperrbezirken wurde mittlerweile ein Leinenzwang für Hunde und Stubenarrest für Katzen ausgesprochen.
Die erste Übertragung des H5N1-Vogelgrippevirus bei einer Katze auf Rügen bedeutet nach Ansicht von Experten "keine neue Dimension" bei der Ausbreitung der Tierseuche in Deutschland. "Dieser Fall hat uns nicht überrascht", sagte der Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts, Thomas Mettenleiter, im Interview der Nachrichtenagentur ddp.
Aus Asien und über Tierversuchsergebnisse sei bekannt, dass Katzen sich bei einer hohen Viruslast mit dem Erreger infizieren könnten. Dies sei bei der auf Rügen aufgefunden Katze offenbar der Fall gewesen.
Damit widersprach Mettenleiter Äußerungen von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD), der am Dienstag von einer neuen Gefahr ausging. "Wir haben eine neue Lage", hatte Ringstorff am Abend betont.
Jäger auf Katzenjagd?
Zwar fehle noch die endgültige Bestätigung für die gefährliche Variante des Erregers, doch seien offenbar weitergehende Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung erforderlich. Beispielsweise könne es notwendig werden, dass Jäger gezielt streunende Katzen töten, betonte er.
Institutsleiter Mettenleiter erklärte, dass es mit dem Gebiet der Insel Rügen bislang "erst einen größeren Vogelgrippe-Seuchenherd in Deutschland" gebe. "Alle anderen Fälle auf dem Festland sind bislang erst Einzelfälle." Insgesamt registriere sein Institut seit einigen Tagen "eher einen Rückgang der positiv getesteten Wildvögelkadaver".
Mettenleiter zufolge werden weitere Säugetiere auf mögliche Infektionen untersucht. Im Landesuntersuchungsamt Rostock würden gegenwärtig noch Kadaver aus den Vogelgrippeverbreitungsgebieten in Mecklenburg-Vorpommern analysiert, sagte der Institutspräsident. Es gebe aber bislang noch keinen weiteren Verdachtsfall auf eine Influenzavirenerkrankung bei Säugtieren.
Leinenzwang für Hunde
Nach dem Nachweis des Vogelgrippevirus H5N1 bei einer toten Katze haben Bayern und Baden-Württemberg ihre Schutzmaßnahmen verstärkt. In den von der Vogelgrippe betroffenen Gebieten wurde einen Leinenzwang für Hunde und eine Hauspflicht für Katzen angeordnet. Dies gelte innerhalb der Drei-Kilometer-Sperrzone.
Innerhalb des Zehn-Kilometer-Beobachtungsbereichs werden diese Maßnahmen empfohlen, wie die zuständigen Ministerien in München und Stuttgart mitteilten. Auf die Maßnahmen hätten sich die zuständigen Minister Peter Hauk und Minister Werner Schnappauf verständigt, um den Gleichklang der Schutzmaßnahmen der beiden süddeutschen Länder fortzuführen.
Eine Ansteckungsgefahr des Menschen bei Katzen und Hunden sei nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gegeben. Es sollten die üblichen Hygienemaßnahmen im Umgang mit den Tieren und insbesondere mit deren Ausscheidungen eingehalten werden.
Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten der Tiere bitten die Ministerien umgehend einen Tierarzt aufzusuchen. Nach wie vor gelte, dass von unseren heimischen Singvögeln keine Ansteckungsgefahr ausgehe.
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