Bei außergerichtlicher Einigung: Ötzi-Finder wollen mindestens 150.000 Euro Belohnung
zuletzt aktualisiert: 13.11.2003 - 14:41Bozen (rpo). Das Nürnberger Ehepaar Helmut und Erika Simon kennen wahrscheinlich nur die wenigsten. Dabei haben die beiden vor Jahren eine sensationelle Entdeckung gemacht: Sie fanden 1991 in den Alpen die mumifizierte Leiche von Ötzi. Jetzt verlangen die beiden dafür einen Finderlohn zwischen 150.000 und 250.000 Euro.
Dies gelte jedoch nur, wenn es zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem Land Südtirol und den Simons komme, sagte der Anwalt des Paares, Gerhart Gostner, am Mittwoch der dpa.
Damit trat der Rechtsanwalt Spekulationen entgegen, wonach das Ehepaar eine Belohnung in Millionenhöhe fordere. "Herr Simon ist ja kein Spekulant, er möchte nur eine angemessene Würdigung seines Fundes", so Gostner.
Hoffnung aus außergerichtliche Einigung
Gebe es keine außergerichtliche Einigung, sehe das Gesetz vor, dass dem Finder von archäologischen Gütern ein Lohn etwa in Form eines Geldbetrages in Höhe von bis zu 25 Prozent des Wertes zustehe, erklärte die Anwaltskanzlei auf einer Pressekonferenz in Bozen. Theoretisch möglich sei laut Gesetz auch die Übergabe eines Teils der gefundenen Güter.
"Den Wert des Ötzi und der Beifunde in der Höhe nach zu bestimmen, wird eine überaus faszinierende Aufgabe sein", hieß es weiter. Diese werde laut Gesetz einer Kommission von drei Experten übertragen. Er sei "guter Hoffnung", dass es letztlich zu einer außergerichtlichen Einigung kommen werde, sagte Gostner.
Das Landgericht Bozen hatte das Ehepaar Simon Anfang November nach einem monatelangen Rechtsstreit als Finder der Gletscherleiche anerkannt. Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol hatte bestritten, dass die Simons tatsächlich die Finder der 5300 Jahre alten Leiche sind.
Thema "Finderlohn" nie Prozessgegenstand gewesen
Die Nürnberger hatten während einer Bergwanderung in den Ötztaler Alpen an der italienisch-österreichischen Grenze im September 1991 den sensationellen Fund gemacht. Ötzi ist die besterhaltene Leiche eines Menschen aus der Bronze-Zeit und weltweit einzigartig. Der Fundort wurde schließlich auf italienischem Gebiet lokalisiert.
Während Österreich, das zunächst in Besitz der Gletscherleiche gewesen war, das Ehepaar stets als Finder anerkannte, stellten die Südtiroler dies in Frage. Vor über fünf Jahren reichten die Simons Klage beim Landgericht Bozen ein, um als offizielle Finder anerkannt zu werden. Im Januar dieses Jahres begann der Prozess. Jedoch sei das Thema "Finderlohn" nie Prozessgegenstand gewesen, betonte Simon.
Das Gericht verurteilte die Provinz Bozen unter anderem dazu, die Verfahrenskosten sowie weitere Auslagen des Ehepaares zu begleichen. Ob das Land Südtirol gegen das Urteil Berufung einlegen werde, sei noch unklar, sagte Gostner.
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