Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe wegen Leichenhandels: "Titelmissbrauch": Strafbefehl gegen "Körperwelten"-Macher
zuletzt aktualisiert: 19.01.2004 - 18:27Heidelberg (rpo). Gunther von Hagens steht Ärger ins Haus. Dem Macher der "Körperwelten"-Ausstellung droht wegen Titelmissbrauchs eine hohe Geldstrafe. Der Berliner Kultursenator Thomas Flierl sprach sich gegen eine Dauerausstellung der "Körperwelten" in Berlin aus.
Außerdem prüft die Staatsanwaltschaft Heidelberg neue Vorwürfe wegen Leichenhandels.Der Präsident der hessischen Landesärztekammer, Alfred Möhrle, forderte eine Schließung der derzeit in Frankfurt am Main gezeigten Ausstellung, falls sich die neuerlichen Vorwürfe gegen Hagens bestätigten. Am Donnerstag will sich der Anatom zu den Vorwürfen äußern.
Während die Staatsanwaltschaft Hamburg ihre Ermittlungen gegen Hagens wegen Störung der Totenruhe im Zusammenhang mit einem nächtlichen Fototermin einstellte, beantragte die Heidelberger Staatsanwaltschaft Strafantrag wegen Missbrauchs von Titeln.
Am Wochenende hatte der "Spiegel" berichtet, Hagens habe für seine Präparate auch Körper hingerichteter Strafgefangener aus China verwendet. Hagens Heidelberger Institut für Plastination erklärte dazu, der Mediziner wolle zunächst in China Rücksprache halten, da dort aber momentan das Neujahrsfest gefeiert werde, brauche alles noch etwas Zeit. Aller Voraussicht nach werde es am Donnerstag eine Pressekonferenz geben.
Landesärztekammerpräsident Möhrle erklärte: "Die skrupellose Beschaffung und Vermarktung menschlicher Leichen, wie sie von Hagens vorgeworfen wird, ist empörend und widerspricht allen Grundsätzen medizinischer Ethik." Der Berliner Kultursenator Flierl (PDS) sagte "Spiegel-Online": "Wir sind keine Kulturzensurbehörde, doch für die Leichenschau wird es von Berlin keine Subventionen oder andere Unterstützung geben."
Zu dem in Heidelberg beantragten Strafbefehl über 120 Tagessätze sagte die Sprecherin der dortigen Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwältin Elke O'Donoghue, Hagens werde zur Last gelegt, zwischen Anfang Februar 2002 und Mitte August 2003 in fünf Fällen Schriftstücke mit "Prof." oder "Professor" Dr. Gunther von Hagens unterzeichnet zu haben, obwohl er nicht berechtigt gewesen sei, den akademischen Grad eines Professors ohne Hinweis auf dessen Herkunft zu führen.
Hagens hatte im September 2003 erklärt, er trage den chinesischen Professorentitel rechtmäßig. Bereits im Jahre 2001 habe das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung zur Führung seines von der Dalian Medical University verliehenen Professorentitels erteilt.
"Plastinate kein Gegenstand der Totenverehrung mehr"
Die Hamburger Staatsanwaltschaft erklärte, Hagens habe sich nicht der Störung der Totenruhe schuldig gemacht, als er im Oktober 2003 für einen nächtlichen Fototermin mit seinen konservierten Leichen aus der Schau "Körperwelten" an öffentlichen Plätzen der Hansestadt posierte. Bei den Ausstellungsstücken handelt es sich nach Auffassung der Hamburger Staatsanwaltschaft nur noch um "dauerhaft konservierte künstliche Gebilde auf der Basis des menschlichen Körpers", die keine Gegenstände der Totenverehrung mehr seinen, erklärte Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger.
Allerdings sei die nächtliche Ausstellung "eine grob ungehörige Handlung, die die Allgemeinheit belästigen und die öffentliche Ordnung stören" könne. Das Verfahren sei als Ordnungswidrigkeit an die Innenbehörde abgegeben worden.
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