Solingen Salafisten-Geständnis hinterlässt viele Zweifel

Solingen · Ein Jahr auf Bewährung für Randale am Maifeiertag 2012: 26-Jähriger muss nicht in Haft. Staatsanwalt kündigt Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts an.

Schon am frühen Morgen war der Angeklagte aus Hamburg losgefahren. Doch da die Bahn mal wieder Schwierigkeiten mit der Pünktlichkeit hatte, mussten sich alle Prozessbeteiligten zunächst in Geduld üben — darunter auch viele Polizisten als Zeugen.

Erst mit Verzögerung begann am Mittwochvormittag vor dem Amtsgericht an der Goerdelerstraße die mit Spannung erwartete juristische Aufarbeitung der Salafisten-Ausschreitungen vom Maifeiertag 2012.

Damals hatten radikale Muslime, darunter der Angeklagte aus Hamburg, Polizisten vor dem Solinger Rathaus attackiert und teilweise verletzt. Die Straßenschlacht bestimmte tagelang die Schlagzeilen. Und auch gestern waren zahlreiche Medienvertreter bereits früh erschienen, um sich einen der wenigen Sitzplätze in Saal 8 des Amtsgerichts zu sichern.

Allerdings: Als der 26-jährige Beschuldigte schließlich mit einer halben Stunde Verspätung doch noch im Solinger Gerichtsgebäude eintraf, hätten einige Fotografen und Kameraleute seinen Auftritt trotzdem um ein Haar verpasst. Denn der Mann, der am Ende des Prozesses unter anderem wegen schwerer Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde, passte so gar nicht in das Bild, das die Öffentlichkeit von Salafisten hat. Jogginghose statt Kaftan, Dreitage-Stoppeln statt langem Bart — zumindest äußerlich schien der Deutsch-Afghane mit seinen Glaubensbrüdern von einst nichts mehr gemein zu haben.

Ein Eindruck, den der Mann gestern vor Gericht nach Kräften zu verstärken versuchte. Zwar gab er zu, im Mai 2012 mit anderen radikalen Muslimen eigens von Hamburg nach Solingen gefahren zu sein, um gegen eine Kundgebung der rechtsradikalen Partei Pro NRW zu protestieren. Doch inzwischen habe er mit den Salafisten nichts mehr zu tun. Er lebe seine Religion friedlich aus und sei im Übrigen auch bei der Straßenschlacht vor dem Solinger Rathaus nicht gewalttätig geworden, sagte der Mann gleich zu Beginn des Verfahrens.

Erst als ein Polizist später schilderte, wie der Angeklagte an jenem 1. Mai auf ihn zugestürmt war, legte der 26-Jährige ein Teilgeständnis ab. Ja, er habe den Polizisten angegriffen, gab der Hamburger zu — um diese Aussage wenig später dann allerdings wieder zu relativieren. Er selbst sei schließlich bei den Krawallen ebenfalls verletzt worden, gab der Mann zu Protokoll. "Und meine Verletzungen waren die schlimmsten von allen", so der Deutsch-Afghane.

Spätestens in diesem Moment kamen vielen Prozessbeobachtern Zweifel, ob der Gesinnungswandel des Hamburgers aufrichtiger Einsicht geschuldet war. Und diese Zweifel vergrößerten sich im Verlauf des Verfahrens. So stellte sich heraus, dass der junge Mann Jahre in einer Hamburger Moschee verkehrte, die inzwischen als Radikalentreff geschlossen ist und in der einst die Attentäter des 11. September 2001 ein- und ausgingen.

Offenbar hatte sich der Mann, der 1994 mit seiner Großfamilie nach Deutschland gekommen war, ab dem Jahr 2007 radikalisiert. "Einer meiner Brüder brachte mir den Islam näher", sagte der 26-Jährige. Dieser Bruder sitzt inzwischen eine Haftstrafe ab, weil er 2009 als Mitglied einer Terrororganisation nach Afghanistan ging. Und auch der Angeklagte selbst geriet im Lauf der Zeit mehr und mehr in dschihadistische Kreise. So untersagten ihm die Sicherheitsbehörden Anfang 2010 die Ausreise aus Deutschland, da sie fürchteten, der Mann könne sich einer Terrorgruppe anschließen.

Das jedoch ist, so der Hamburger, längst vorbei. Nach eigener Aussage zog er nach der Randale vom Mai 2012 für einige Zeit zu Verwandten nach Frankfurt, die den Islam liberal auslegen. Und diese Verwandten hätten ihn schließlich überzeugt, mit dem Extremismus zu brechen, sagte der Angeklagte.

Allerdings kehrte der 26-Jährige zwischenzeitlich wieder in sein altes Hamburger Umfeld zurück. Ein Umstand, der dazu führte, dass der Staatsanwalt ihm die Läuterung weit weniger abnahm als der Richter. Der Anklagevertreter hatte 16 Monate ohne Bewährung gefordert und kündigte nach dem Urteil Berufung an.

(RP/rl/top)
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