Solingen Stolperfallen bei Handy-Verträgen

Solingen · Trotz einiger positiver Änderungen durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes gibt es weiter Fallstricke und Kundenärger im Labyrinth der Telefonanbieter. Aus dem "Kleingedruckten" ergeben sich häufig Zusatzkosten.

Simsen, surfen, telefonieren zum fest vereinbarten Preis, obendrein noch kostenlos ein Handy – Telefon- und Internetunternehmen überbieten sich gegenseitig mit Tarif-Paketen und -Aktionen, um Kunden zu gewinnen. "Obwohl es im vergangenen Jahr eine Telekommunikationsnovelle mit einigen positiven Änderungen für die Verbraucher gegeben hat, gibt es nach wie vor viele Stolperfallen und Kundenärger im Labyrinth der Telefonanbieter", sagen die Verbraucherschützerinnen Dagmar Blum und Johanne Voß.

Anlässlich des Weltverbrauchertages präsentiert die Beratungsstelle am Werwolf jetzt eine kleine Ausstellung über Fallstricke mit Festnetz, Mobilfunk und Internet. Zudem gibt es Flyer und einen neuen Ratgeber über das neue Telekommunikationsgesetz.

Stolperfallen sehen Voss und Blum, die Leiterin der Verbraucherberatung, wenn Kunden per Telefon zu Tarifwechseln oder Vertragsabschlüssen überredet werden. Hier gebe es zum Teil "dreiste Vorgehensweisen ": "Obwohl ein Kunde am Telefon deutlich nein zu einem neuen Vertrag gesagt hat, flatterte ihm einige Tage später dennoch einer ins Haus", so Voß. Werde solch einem Vertrag nicht widersprochen, sei er gültig. "Das passiert sehr häufig, darauf muss man reagieren und die Verbraucherzentrale einschalten", sagt Johanne Voß.

Schwierigkeiten mit Telekommunikationsanbietern bilden einen Schwerpunkt der inhaltlichen Beratungen der Verbraucherzentrale am Werwolf: "42 Prozent unserer Beratungen beziehen sich allein auf solche Fälle", sagt Dagmar Blum. Ihr Rat für die Verbraucher, denen die große, weite Telefonwelt zum kleinen Preis angeboten wird: "Tarife vorher prüfen und akribisch mit anderen vergleichen."

Denn im Kleingedruckten in zum Teil unendlich langen Fußnoten der Verträge verlieren selbst Verbraucherschützer mitunter den Überblick. "Da muss man sich sehr viel Zeit nehmen, um das alles zu verstehen", weiß die Leiterin der Verbraucherberatung. Es sei sehr schwierig, hier der Kostenfalle zu entgehen.

Dagmar Blum berichtet von einem jungen Mann, der wenig telefoniert, dafür aber umso mehr simst. Er unterschrieb ein vermeintlich "günstiges Angebot" mit einer SMS-Flatrate. Das "böse Erwachen" folgte, als die erste Rechnung auf dem Tisch lag: 800 Euro sollte der junge Mann bezahlen. Bei Durchsicht des Vertrages wurde festgestellt, dass die SMS-Flatrate gar nicht aufgenommen worden war, sondern lediglich ein nebulöser Tarifname. Bei dem der junge Mann davon ausging, dass seine SMS-Flatrate Bestandteil des Vertrages war. War sie aber nicht, die SMS-Flat musste zugebucht werden – und auf den 800 Euro bleibt er wohl hängen. Einige Neuerungen in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes stoßen auf Zustimmung der Verbraucherschützer. Beispielsweise beim Anbieterwechsel. "Der Kunde darf jetzt bei einem Wechsel maximal einen Kalendertag ohne Telefon- oder Internetanschluss sein", erzählt Johanne Voß. So die gesetzliche Vorgabe, doch das klappt im Alltag längst nicht immer. Dann aber muss der vorherige Anbieter dafür sorgen, dass der Kunde nicht vom Telefon- oder Internetanschluss abgeklemmt wird. Beim Anbieterwechsel sollte man ohnehin nicht selbst kündigen, sondern dies dem neuen Anbieter überlassen.

Auch bei telefonischen Warteschleifen gibt es laut Voß positive Änderungen für Verbraucher: Die ersten beiden Minuten sind jetzt kostenfrei, ab Juni dieses Jahres darf für das Warten am Telefon, um mit einem Berater ins Gespräch zu kommen, überhaupt nichts mehr in Rechnung gestellt werden.

Frage des Tages Seite C 2

(RP)
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