Privatleasing So funktioniert das Leasing für Privatleute

Ist Leasing wirklich ein Rundum-sorglos-Paket, das sich auch privat lohnt? Wo können versteckte Kosten liegen? Hier bekommen Sie Tipps und Infos zum Privatleasing.

Leasingvertrag - Ihre Rechte bei Vertragsschluss und Kündigung im Überblick
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Leasingvertrag - Ihre Rechte bei Vertragsschluss und Kündigung im Überblick

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Foto: Shutterstock.com/Manfred Steinbach

Unternehmen und Freiberufler greifen häufig auf das Kfz-Leasing zurück, statt ein Auto zu finanzieren. Grund hierfür ist, dass die Leasingraten steuerlich absetzbar sind. Bei Privatpersonen ist das jedoch nicht der Fall, sodass sich die Frage stellt, ob sich das Kfz-Leasing für Privatleute überhaupt lohnt. Und wenn ja, worauf genau müssen Sie achten, bevor ein Leasingvertrag unterschreiben?

Wenn Sie ein Fahrzeug privat leasen, sind Sie nicht der Eigentümer, sondern erhalten lediglich das Recht, das Auto zu nutzen. Der aus dem Englischen stammende Begriff "Leasing" bedeutet "Vermietung", weshalb Sie also der Mieter des Fahrzeuges sind, während Sie bei der Finanzierung mithilfe eines Kredites der Eigentümer des Autos werden, sobald dieser getilgt ist. Wenn Sie ein Fahrzeug leasen möchten, können Sie zwischen den folgenden Vertragsmodellen wählen:

Was ist ein Restwertvertrag beim Leasing?

Hier wird ermittelt, wie viel das Fahrzeug bei Vertragsablauf noch wert ist. Die Leasingrate wird dann anhand des aktuellen Fahrzeugwertes zuzüglich der Gebühren und Zinsen und abzüglich des ermittelten Restwertes berechnet. Je höher der Restwert und je länger die Vertragslaufzeit, desto niedriger fällt die Leasingrate aus.

Tipp: Wird der Restwert jedoch zu hoch angesetzt, müssen Sie am Ende auch eine hohe Nachzahlung leisten. Deshalb ist es wichtig, dass der ermittelte Restwert mit dem tatsächlichen Fahrzeugwert deckungsgleich ist und auf der Basis des Händlereinkaufspreises und nicht des Händlerverkaufspreises vereinbart wird. Der Händlerverkaufspreis kann nämlich bis zu 15 Prozent über dem Einkaufspreis liegen.

Neben dem Restwert, der Vertragslaufzeit, der Leasingrate und den Konditionen können weitere Vereinbarungen im Leasingvertrag getroffen werden. Hier kommt dann das so genannte Andienungsrecht ins Spiel: Der Leasingnehmer ist dazu verpflichtet, das Auto unter bestimmten Bedingungen zu kaufen, wenn der Leasingvertrag abgelaufen ist und geht damit das Restwertrisiko ein.

Eine weitere Vertragsvariante ist das "Autoleasing mit Mehrerlösbeteiligung": Der Leasingnehmer ist dazu berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags an jemand anderen zu verkaufen. Liegt der Verkaufspreis dann unter dem Restwert, ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, die Differenz zu zahlen. Würde der Verkaufspreis über dem Restwert liegen, was sehr unwahrscheinlich ist, bekäme der Leasingnehmer den Zusatzgewinn ausgezahlt.

Was bedeutet Kilometerleasing?

Beim Kilometerleasing wird der Vertrag anhand der zurückgelegten Kilometer im Jahr berechnet. Die Kilometer pro Jahr liegen in der Regelzwischen 10.000 und 20.000 Kilometer. Für Vielfahrer gibt es spezielle Verträge, ebenso wie für Wenigfahrer (z. B. Wochenendfahrzeuge). Im Vergleich zum Restwert-Leasing müssen Sie sich hier keine Gedanken darüber machen, dass das Auto an Wert verliert.

Wenn Sie aber mehr Kilometer mit dem Auto zurücklegen als vertraglich vereinbart (Mehrkilometer), müssen Sie für jeden einzelnen zusätzlichen Kilometer bezahlen. Fahren Sie weniger als vereinbart (Minderkilometer) wird Ihnen der entsprechende Betrag je nach Vertrag entweder ausbezahlt oder gegengerechnet. Ist der Leasing-Vertrag abgelaufen, müssen Sie das Auto entweder an den Leasinggeber zurückgeben oder Sie vereinbaren ein Anschlussleasing.

Tipp: Mehrkilometer sind häufiger teurer als Minderkilometer, weshalb Sie sich sehr gut überlegen sollten, wie viele Kilometer Sie im Jahr fahren werden. Am besten schätzen Sie nicht nur grob, sondern nehmen Ihren Jahreskalender zur Hand und erstellen eine Rechnung. So fällt zum Beispiel auf, dass die Fahrt zum Geburtstag der Großtante mit einigen Kilometern zu Buche schlagen kann.

Wenn Sie das Fahrzeug nach dem Kilometerleasing zurückgeben, wird dieses genau untersucht. Gebrauchsspuren gehen zulasten der Leasingfirma. Mängel und Schäden müssen Sie hingegen bezahlen. Es handelt sich hierbei um den sogenannten Minderwert, also die Differenz zwischen einem Auto mit gleicher Ausstattung üblichem Verschleiß und dem tatsächlichen Wert Ihres beschädigten Wagens.

Die Wertminderung muss vom Leasinggeber bewiesen werden, weshalb dieser in der Regel einen Sachverständigen kommen lässt. Der Sachverständige erstellt dann ein Rückgabeprotokoll, das Sie unbedingt kontrollieren sollten. Wenn Sie über den festgestellten Zustand des Autos anderer Meinung sind, notieren Sie dies auf dem Protokoll, unterschreiben Sie Ihre Vermerke und suchen Sie das Gespräch mit dem Leasinggeber. Sollte es später zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist dieses Rückgabeprotokoll entscheidend.

Ist Null-Leasing empfehlenswert?

Null-Leasing-Angebote sind nicht nur recht neu, sondern auch relativ selten. Die Berechnungsgrundlage für die Leasingrate stellt der Listenpreis des Fahrzeuges dar. Zinsen müssen Sie beim Null-Leasing nicht zahlen. Häufig liegt der Listenpreis jedoch weit über dem Preis, den Sie als Finanzierungs- oder Bargeldkunde zahlen müssten. So kann sich das Null-Leasing sehr schnell als reines Lockangebot entpuppen.

Wovon hängt die Höhe der monatlichen Leasingrate ab?

Die monatliche Leasingrate setzt sich aus verschiedenen Einzelpositionen zusammen und wird komplizierter kalkuliert als eine Kreditrate. Die Einzelpositionen werden vom Leasinggeber nach Ihren Wünschen kombiniert, weswegen kein Angebot dem anderen gleicht. Folgende Einzelpositionen können Einfluss auf die Höhe der Leasingrate haben:

  • Fahrzeugwahl: Hier geht es nicht nur um den Listenpreis des Autos, sondern auch um die Ausstattung. So wäre die monatliche Rate bei einem Opel Corsa mit Grundausstattung wesentlich niedriger, als die Rate für einen 5er BMW mit Sonderausstattung. Es gilt also: Je teurer das Fahrzeug und je umfangreicher die Sonderausstattung – desto höher die Rate.
  • Wertverlust: Ein Neuwagen erleidet im ersten Jahr einen erheblichen Wertverlust. Auf diesen Wertverlust haben verschiedene Faktoren Einfluss, wie zum Beispiel die Marke und der Typ des Autos. Bei einem wertstabilen Auto ist die Leasingrate in der Regel niedriger, als bei einem Fahrzeug, das sehr schnell an Wert verliert.
  • Vertragslaufzeit: Die Laufzeit des Leasingvertrages hat einen erheblichen Einfluss auf die Leasingrate. Wenn der Wertverlust des Autos im ersten Jahr sehr hoch ist, lohnt sich ein kurzer Leasingvertrag nicht. Von Nachteil sind aber auch zu lange Laufzeiten, da sich am Ende wiederum ein hoher Wertverlust zeigt. Angemessen ist eine Vertragslaufzeit zwischen zwei bis vier Jahren.
  • Fahrzeugnutzung: Die voraussichtliche Fahrzeugnutzung spielt bei der Berechnung der Leasingrate ebenfalls eine Rolle, vor allem beim Kilometerleasing.
  • Anzahlung/Sonderzahlung: Die Höhe der Anzahlung beeinflusst ebenfalls die monatliche Rate. Leasen Sie ein Kfz, ohne eine Anzahlung zu leisten, ist die Monatsrate höher. Je höher die Anzahlung, desto niedriger ist die Rate.
  • Zinsen, Gebühren und Zuschläge: In die monatliche Leasingrate werden noch Zinsen, Verwaltungskosten, eine Gewinnmarge sowie ein Zuschlag für das Ausfallrisiko mit einberechnet, also für die Gefahr, dass die Leasingraten vom Leasingnehmer nicht gezahlt werden.

Wo entstehen zusätzliche Kosten beim Privatleasing?

Während der Vertragslaufzeit sind Sie dazu verpflichtet, das Fahrzeug zu pflegen und zu warten. Die regelmäßigen Inspektionstermine müssen Sie in einer Markenwerkstatt durchführen lassen und ebenso wie anfallende Reparaturen selbst bezahlen. Im Vergleich zu freien Werkstätten sind die anfallenden Kosten hier wesentlich höher, sodass Sie diese beim Leasing eines Kfz einkalkulieren müssen.

Zwar bieten einige Leasingfirmen ein Full-Service-Leasing an, in dem diese Kosten bereits enthalten sind, dadurch erhöht sich aber wiederum die monatliche Leasingrate. Es kann sein, dass ein Full-Service-Leasing günstiger ist, als wenn Sie jeden Werkstattbesuch selbst bezahlen müssen. Voraussehen lässt sich das leider nicht.

Der Großteil der Leasingfirmen verlangt, dass Sie für das Auto eine Vollkaskoversicherung abschließen. Die Beiträge für eine solche Versicherung sind wesentlich höher als für eine Teilkaskoversicherung. Auch hier bieten die meisten Leasingfirmen ein Service-Paket an, indem die Vollkaskoversicherung bereits enthalten ist.

Zusätzlich wird häufig auch noch eine GAP-Versicherung (Leasingausfallversicherung) angeboten, die im Falle eines Totalschadens den Differenzbetrag zwischen den noch offenen Leasingraten und dem Betrag, den die Vollkaskoversicherung zahlt, übernimmt. Ein Rundum-sorglos-Paket ist zwar bequem, jedoch wird hier meist noch ein Aufschlag berechnet, weshalb Sie einen Versicherungsvergleich durchführen sollten.

So können Sie ein gutes Leasingangebot erkennen

Der so genannte Leasingfaktor gibt Ihnen eine grobe Orientierung, wie gut ein Leasingangebot wirklich ist. Hier gilt:

  • Top-Angebot: Leasingfaktor kleiner als 0,7
  • sehr gutes Angebot: Leasingfaktor kleiner als 1,0
  • gutes Angebot: Leasingfaktor kleiner als 1,3

Wenn der Listenpreis des Fahrzeuges beispielsweise mit 7900 Euro und die monatliche Leasingrate mit 117 Euro angegeben werden, so wird der Leasingfaktor wie folgt berechnet:

117 / 7.900 * 100 = 1,4

In diesem Beispiel wäre das Leasingangebot nicht sehr vorteilhaft. Würde der Listenpreis hingegen 18.000 Euro und die Leasingrate 160 Euro betragen, so wäre der Leasingfaktor 0,9 und somit ein sehr gutes Angebot.

Der Leasingfaktor gibt Ihnen eine grobe Richtung vor, Sie müssen aber noch weitere Faktoren in die Gesamtbewertung eines Leasingangebotes einbeziehen. Leasinganbieter können zusätzlich Bearbeitungsgebühren und Überführungskosten verlangen. Bei der Berechnung des Leasingfaktors werden diese zusätzlichen Kosten nicht berücksichtigt.

Wo schließt man einen privaten Leasingvertrag ab?

Nahezu alle großen Autohäuser bieten neben dem gewerblichen Leasing das Privatleasing an. Auch im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, die das private Leasing von neuen oder gebrauchten Fahrzeugen anbieten. Jedes Leasingunternehmen hat seine eigene Philosophie und stellt seine eigenen Leasingregeln auf. Standardverträge existieren nicht, sodass Sie gezwungen sind, Angebote sehr genau zu vergleichen.

Kann ein Privatleasing-Vertrag gekündigt werden?

Sie müssen sich als Leasingnehmer bewusst machen, dass Sie den Leasingvertrag normalerweise nicht kündigen können. Wenn Ihre Einkommensverhältnisse nicht geregelt und unsicher sind, sollten Sie Ihre Entscheidung für das Privatleasing unbedingt überdenken, denn es können durch Vertragsstrafen unüberschaubare Kosten auf sie zukommen. Aus dem Leasingvertrag kommen Sie auch nicht bei einem Unfall mit Totalschaden heraus.

Ohne besonders schwerwiegenden Grund kann der Leasingvertrag weder vom Leasinggeber noch vom Leasingnehmer aufgelöst werden. Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, dass Sie den Leasingvertrag kündigen können, jedoch muss der Leasinggeber der Kündigung zustimmen. Infolge dessen fallen für Sie Ausgleichszahlungen an.

Welche Voraussetzungen müssen Leasingnehmer erfüllen?

Sowohl beim gewerblichen als auch beim privaten Fahrzeugleasing ist eine positive Bonität (Kreditwürdigkeit) die wichtigste Voraussetzung. Privatpersonen müssen über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und in der Lage sein, die monatlichen Leasingraten zu zahlen. Häufig wird vom Leasinggeber auch verlangt, dass die Privatperson beweisen muss, dass das Einkommen über die Länge der Leasingvertragsdauer gesichert ist. Arbeitnehmer mit einem befristeten Vertrag können diese Voraussetzung nur schwer erfüllen. Das Gleiche gilt für Minijobber.

Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nur teilweise, so besteht die Möglichkeit, eine Kaution zu hinterlegen, die ungefähr 20 bis 30 Prozent des Fahrzeugwertes beträgt. Ein Bürge kann ebenfalls herangezogen werden, wenn dieser kreditwürdig ist.

Was ist Gebrauchtwagen-Leasing?

Beim klassischen Leasing werden ausschließlich Neufahrzeuge angeboten. Es ist aber auch möglich, ein älteres Fahrzeug zu leasen. Leasingfirmen werben häufig damit, dass beim Gebrauchtwagen-Leasing der Wertverlust geringer ausfällt. Zwar entspricht dies den Tatsachen, das mit dem Gebrauchtwagen-Leasing verbundene Risiko in Bezug auf unkalkulierbare Wartungs- und Reparaturkosten wird jedoch häufig unterschätzt. Gebrauchtfahrzeuge genießen keine Gewährleistung und keine Herstellergarantie mehr und je nach Zustand des Fahrzeugs kann die Leasinglaufzeit zu einem kostenintensiven Fass ohne Boden werden.

Lohnt sich Leasing für Selbstständige auch privat?

Für Selbstständige beziehungsweise Gewerbetreibende und Freiberufler lohnt sich das Leasing steuerlich, wenn das Auto über 50 Prozent gewerblich beziehungsweise betrieblich genutzt wird. Sie können das Leasingfahrzeug dann auch privat nutzen und trotzdem die Kosten für das Auto an sich komplett als Betriebsausgaben geltend machen. Anders sieht es mit den Kosten aus, die Sie durch die privaten Fahrten verursachen, beispielsweise für das Benzin.

Unser Fazit zum privaten Leasing haben wir in dieser Infostrecke für Sie zusammengefasst:

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