Mögliche Bußgelder 5000 Euro Strafe pro Diesel-Auto

Düsseldorf · Das Verkehrsministerium hätte härter gegen die Autohersteller vorgehen können.

Diese Diesel- und Benziner-Autos erfüllen die Euro-6d-temp-Abgasnorm
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Überblick - diese Autos erfüllen die Euro-6d-temp-Norm

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Das Verkehrsministerium hätte im Skandal um Abschaltvorrichtungen bei Diesel-Fahrzeugen härter gegen die Autohersteller vorgehen können. Stattdessen schonte die Bundesregierung ihre wichtigste Industrie.

Am 22. Juni 2016 landet um 16.22 Uhr eine E-Mail im Posteingang des Bundesverkehrsministeriums. Eine Anwältin aus Düsseldorf erkundigt sich, ob nach deutschem Recht bei Verwendung sogenannter Abschalteinrichtungen Bußgelder verhängt werden können.

Mit solchen Abschalteinrichtungen sorgen die Auto-Hersteller dafür, dass mehr schädliche Abgase beim Fahren ausgestoßen werden als eigentlich vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das zwar erlaubt - aber der Rahmen ist eng gesteckt.

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Foto: Hersteller/SP-X

Und mit jedem weiteren Monat, der nach dem Auffliegen des Abgasskandals bei Volkswagen verging, wurde klarer, wie großzügig auch andere Hersteller die rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelegt hatten.

Die Frage ist heikel, denn die Antwort bringt die Bundesregierung in Verlegenheit. Während in den USA Milliarden-Strafen gegen Volkswagen verhängt wurden, schonte die Bundesregierung ihre wichtigste Industrie und forderte lediglich vergleichsweise preiswerte Software-Updates.

Wie also damit umgehen? Das Fachreferat im Bundesverkehrsministerium entscheidet sich laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks für die ehrliche Variante. In der Antwort heißt es daher unter anderem, dass es bei Verstößen gegen entsprechende rechtliche Regelungen auch Möglichkeiten der staatlichen Reaktion auf solche Verstöße gibt: "Danach ist ein Bußgeldrahmen bis 5000 Euro vorgesehen."

In der Pressestelle ist man offenbar besorgt: "Die Höhe der in der Antwort erwähnten möglichen Bußgelder könnte medial größere Beachtung finden." In der Antwort auf die Juristin sollen die Zahlen dennoch enthalten gewesen sein. Das Verkehrsministerium sagt zu den Vorwürfen, man habe immer auf die geltende Rechtslage hingewiesen.

Der Umgang der Bundesregierung mit der Diesel-Affäre ist seit Bekanntwerden heftig kritisiert worden - von der Opposition, Juristen, sogar der EU-Kommission. Diese hat bereits Ende 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und sechs weitere Mitgliedsstaaten eingeleitet, weil sie zu wenig gegen die Verstöße getan haben.

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Foto: rtr, LN LIM

EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska sagte damals: "Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sind in erster Linie die Automobilhersteller verantwortlich. Die nationalen Behörden müssen jedoch darüber wachen, dass die Auto-Hersteller die Rechtsvorschriften tatsächlich einhalten." In Deutschland passierte offenbar weder das eine noch das andere.

An mangelnder Kenntnis der Rechtslage kann es nicht gelegen haben - auch nicht beim aktuellen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Der Bayerische Rundfunk berichtet, dass dieser 2010 in seiner damaligen Funktion als parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium einen Unternehmer über die Höhe des Bußgelds informiert habe.

Unklar ist, ob man diese Strafen jetzt noch nachträglich verhängen könnte. Das Dilemma der Regierung ist: Würde sie hart durchgreifen und ihre eigenen Regeln anwenden, müsste sie Milliarden-Strafen gegen die Konzerne verhängen, die hunderttausende Menschen hierzulande beschäftigen und gleichzeitig wegen des einbrechenden Diesel-Absatzes Milliarden-Strafen der EU-Kommission entgegensehen.

Denn die werden verhängt, wenn die Hersteller bei ihrem Flottenverbrauch den Ausstoß von CO2 nicht senken. Das geht zum Beispiel mit Elektroautos - die Deutschen setzen jedoch auf den Diesel-Antrieb, der sich angesichts drohender Fahrverbote allerdings immer schlechter verkauft.

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Foto: Shutterstock.com/ Paolo Bona

Doch diese Aspekte haben offenbar nichts mit der Entscheidung des Verkehrsministeriums zu tun. Dieses begründet sein Vorgehen nämlich damit, dass man die Vorschriften abhängig von den Umständen des Einzelfalls angewandt habe: "Sie sind wirksam und verhältnismäßig, weil sie auf die umfassende Beseitigung eines nicht rechtskonformen Zustandes gerichtet sind und vollzogen werden.

Den Konzernen wurde in diesen Fällen aufgegeben, auf ihre Kosten die Fahrzeuge in einen rechtskonformen Zustand zu überführen." Aus Sicht der Kunden sei dies die zielführende Lösung. "Darüber hinaus gilt: Für Strafen sind in Deutschland die Staatsanwaltschaften und die Gerichte zuständig. Die Staatsanwaltschaften ermitteln."

In der Tat: Zuletzt gab es diverse Durchsuchungen in der Automobil-Industrie, zuletzt bei Porsche. Dort geht man nun juristisch dagegen vor, dass die Ermittler die sichergestellten Dokumente auch sichten. Porsche begründet den Schritt mit der hohen Zahl der sichergestellten Unterlagen, die eine Sichtung und Bewertung durch den Autobauer selbst in kurzer Zeit unmöglich machten. Die Unterlagen enthielten auch vertrauliche Dokumente für Anwälte.

(frin)
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