Komplizierter Wechsel Wie komme ich aus der privaten Krankenkasse wieder raus?

Düsseldorf · Der Eintritt in die private Krankenversicherung bedeutet in der Regel eine lebenslange Bindung. Der einfachste Weg zurück in die Gesetzliche: Das Einkommen muss sinken. Aber Privatversicherer bieten auch Alternativen.

 Eine private Krankenversicherung kann plötzlich zu teuer werden. Was kann man dann tun? (Archiv)

Eine private Krankenversicherung kann plötzlich zu teuer werden. Was kann man dann tun? (Archiv)

Foto: dpa, Arno Burgi

Immer wieder macht die private Krankenversicherung durch deutliche Beitragssteigerungen Negativschlagzeilen. Daher denken viele über einen Ausstieg nach. Sie wollen wieder zurück in die gesetzliche Kasse, in der das Einkommen über die Beitragshöhe entscheidet und nicht der gewählte Versicherungstarif. Doch die Entscheidung für die private Krankenversicherung bedeutet in der Regel eine lebenslange Bindung. "Wenn man sich einmal festgelegt hat, ist ein Wechsel in späteren Jahren schwerer als eine Scheidung", stellte jüngst der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fest. Wer aussteigen will, muss sich an strenge gesetzliche Regeln halten.

Verdienstschwelle Relativ einfach ist der Weg zurück, wenn das Einkommen sinkt. Angestellte, deren Lohn unter derzeit 59.400 Euro pro Jahr fällt, werden wieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Ein solches Absinken kann, in Abstimmung mit dem Arbeitgeber, durch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder des Einkommens erreicht werden. Steigt später das Einkommen wieder über die Eintrittsschwelle der Privaten Krankenversicherung (PKV), kann der Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen bleiben.

"Auch Selbstständige können, wenn sie unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleiben, wieder in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln", sagt Versicherungsberater Klaus Blumensaat (Mülheim). Möglich ist zudem, dass sie ihre freie Tätigkeit einschränken und einen versicherungspflichtigen Teilzeitjob aufnehmen. Blumensaat: "Dann muss aber mindestens die Hälfte der Arbeitszeit auf unselbstständige Beschäftigung entfallen."

Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen kann man bei Arbeitnehmern, die mehr als 20 Stunden arbeiten und deren Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen "Bezugsgröße" (2018: 1522,5 Euro) ausmacht, davon ausgehen, dass für eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit "kein Raum mehr bleibt".

Harte Grenze 55 Sowohl für Angestellte wie für Selbstständige gilt, dass man zum Wechselzeitpunkt nicht älter als 55 Jahre sein darf. Diese Altersgrenze wirkt allerdings nicht, wenn verheiratete Selbstständige über ihren Ehepartner zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommen. Voraussetzung ist dann, dass das eigene Einkommen nicht mehr als 435 Euro im Monat beträgt. "Faktisch muss die Selbstständigkeit also aufgegeben werden", sagt Berater Blumensaat.

Nach dem Sozialgesetzbuch setzt sich dann eine freiwillige Mitgliedschaft fort, wenn der Versicherte nicht binnen zwei Wochen nach Ende der Familienversicherung seinen Austritt erklärt. Wer also ein Gewerbe abmeldet und per Familienversicherung Mitglied einer Krankenkasse wird, bleibt dies als freiwilliges Mitglied, wenn er nach kurzer Zeit sein Gewerbe wieder anmeldet.

Tarifsuche Wer solche Klimmzüge vermeiden will, kann bei einem Anbieter den Tarif wechseln. Teilweise gibt es günstige Paralleltarife, die nicht unbedingt mit Leistungseinbußen verbunden sind. Der Wechsel in einen solchen Tarif ist aber kompliziert und sollte von einem Versicherungsberater begleitet werden. Bringt ein interner Tarifwechsel nicht genug finanzielle Vorteile, kann der privat Krankenversicherte noch in einen Sozialtarif wechseln, steigt damit aber faktisch aus der Privatversorgung aus.

Bedürftige Wer nach 2009 seine Private Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann jederzeit in den Basistarif wechseln. Dessen Leistungen sind mit dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. "Der Tarif wird von Ärzten aber nicht gern gesehen, da nur sehr begrenzt abgerechnet werden kann. Teilweise gibt es weniger als für Kassenpatienten", warnt Versicherungsberater Blumensaat. Derzeit kostet der Basistarif in der Regel 690,31 Euro pro Monat - das ist der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit ist er nur sehr bedingt für Versicherte mit Zahlungsschwierigkeiten geeignet. Mehr als die Hälfte der derzeit rund 30.300 Menschen, die im Basistarif versichert sind, zahlen wegen Hilfsbedürftigkeit nur den halben Beitrag. Zudem gibt es einen Zuschuss vom Grundsicherungsträger.

Für PKV-Kunden, die vor 2009 einen Vertrag abgeschlossen haben, ist der Standardtarif offen. Dort können sie im Alter ihren Beitrag reduzieren. Durchschnittsbeitrag: 290 Euro im Monat. Der Selbstbehalt ist auf 306 Euro begrenzt. "Weil im Standardtarif die von den Privatversicherten gebildeten Alterungsrückstellungen voll angerechnet werden, ist insbesondere für Rentner, die seit Jahrzehnten in einer Privaten Krankenversicherung sind, der Beitrag sehr gering und liegt meist meist unter dem Durchschnittswert", heißt es beim PKV-Verband.

(RP)
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