Klage gegen Lufthansa abgewiesen Flugtickets ohne Stornomöglichkeit rechtens

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klage gegen die Lufthansa endgültig abgewiesen, so dass Airlines weiter billige Flugtickets ohne ein Recht auf Stornierung und Rückerstattung verkaufen können.

 Eine Klage gegen die Lufthansa wurde abgewiesen (Symbolbild).

Eine Klage gegen die Lufthansa wurde abgewiesen (Symbolbild).

Foto: dpa, soe lof

Passagiere hatten einen Hin- und Rückflug von Deutschland in die USA zum Tarif "Premium-Economy" gebucht, der ein Stornorecht ausschloss. Dann kündigten die Kunden wegen Krankheit und bekamen nur die Steuer zurück. Sie klagten auf Erstattung von rund 1200 Euro pro Ticket und beriefen sich auf das Gesetz zu Werkverträgen.

Ein Vertrag zur Beförderung von Personen sei jedoch nicht vollkommen als Werkvertrag mit Kündigungsrecht zu betrachten, urteilten die Richter. Auch sah der BGH im Ausschluss des Stornorechts in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Lufthansa keine unangemessene Benachteiligung der Kunden.

(gaa)
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