Krefeld Amtsgericht informiert über Betreuungsrecht

Krefeld · Begriffe wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kennen zwar viele, doch nur wenige Menschen machen sich sachkundig und regeln alles rechtzeitig, bevor es durch Unfall oder Krankheit nicht mehr geht.

Dabei ist jeder fünfte Betreute jünger als 40 Jahre. Bei einem landesweiten "Tag zum Betreuungsrecht" können sich am Donnerstag, 10. November, 10 bis 18 Uhr, die Bürger am Krefelder Amtsgericht kostenlos ausführlich informieren und beraten lassen.

Wilfried Bogedain, der die Veranstaltung in Krefeld federführend organisiert: "An diesem Tag werden Richter und Richterinnen sowie Rechtspfleger des Amtsgerichtes für Fragen zur Verfügung stehen. Aber auch die Mitarbeiter der Betreuungsstelle der Stadtverwaltung und die Krefelder Betreuungsvereine SkF, SkM und der Diakonie. Auch ein Notar wird für Fragen zur Verfügung stehen."

"Alleine das Krefelder Amtsgericht ist für 4800 Betreuungen zuständig", sagt Johann Schwarz, Direktor des Amtsgerichtes. 1800 Fälle werden von Berufsbetreuern begleitet, der Rest sind ehrenamtliche Betreuer oder Familienangehörige, die sich um die Belange der Betroffenen kümmern. Tanja Rezori, Richterin für Betreuungsrecht, empfiehlt daher: "Gerade wenn es um Grundstücke oder größeres Vermögen geht, ist es sinnvoll, einen Notar bei der Abfassung einer Vollmacht zu beauftragen."

Ansonsten reicht auch eine selbst verfasste beglaubigte Betreuungsvollmacht aus, in der man festlegt, von welchem Angehörigen man gerne betreut werden möchte und was er für Aufgaben wahrnehmen darf. Rezori: "Es ist immer von Vorteil, wenn ein Verwandter die Betreuung übernimmt, denn sie stellt einen Eingriff in die Privat- und Intimsphäre des Menschen dar. Oft aber wird das nicht im Vorfeld geregelt, so dass dann eine fremde Person für den zu betreuenden zuständig wird." Von daher rät die Betreuungsrichterin, möglichst früh und klar die Wünsche zu regeln.

In einer Patientenverfügung dagegen bestimmt der Betroffene, wie er in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Dabei kann er auch Bitten äußern oder bloße Richtlinien für die Ärzte aufnehmen – etwa, ob er künstlich ernährt oder im Todesfall wieder reanimiert werden möchte.

Do., 10. November, 10 bis 18 Uhr, Amtsgericht, Preußenring 49.

(rio)
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