Düsseldorf Evangelische Kirche bleibt bei Streikverbot

Düsseldorf · Die EKD erledigt juristische Hausaufgaben: Die Gewerkschaften erhalten mehr Rechte. Arbeitskämpfe will die Kirche aber nicht zulassen.

 Streiks wird es bei der evangelischen Kirche nicht geben.

Streiks wird es bei der evangelischen Kirche nicht geben.

Foto: KLAUS-DIETER STADE

Löhne und Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihrer Diakonie können nicht mehr nur durch Beschlüsse sogenannter Arbeitsrechtlicher Kommissionen, sondern auch per Tarifvertrag geregelt werden. Das ist der Kern des Beschlusses, den die Synode der EKD gestern zum Abschluss ihrer Tagung in Düsseldorf gefasst hat. Streiks und Aussperrungen bleiben ausgeschlossen, weil die Kirche sie für nicht vereinbar mit ihrem Verkündigungsauftrag hält; stattdessen ist in beiden Verfahren eine verbindliche Schlichtung vorgesehen. Im Gegenzug erhalten die Gewerkschaften mehr Mitsprache. Und die Arbeitgeber müssen sich an getroffene Vereinbarungen halten.

Der "Zweite Weg" (Lohnfindung durch Tarifverhandlungen) ist damit dem kirchlichen "Dritten Weg" (Arbeitsrechtliche Kommissionen, die gleich stark mit Arbeitgebern und eigenen Arbeitnehmern besetzt sind) gleichgestellt. Die EKD hofft, mit diesem Kompromiss den Streit um das kirchliche Arbeitsrecht zu beenden. Sie zieht auch die Konsequenzen aus zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.

Die Entscheidung fiel fast einstimmig; eine kontroverse Diskussion gab es nicht mehr. In einem wichtigen Punkt kommt das fertige "Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz" den Kritikern einer starken Rolle der Gewerkschaften noch entgegen: Es legt — anders als in ersten Entwürfen — nicht fest, dass in den Kommissionen mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer Gewerkschafter sein müssen; im Gesetz ist nur noch von einer "angemessenen Anzahl von Sitzen" die Rede.

Während sich Ratsmitglied Klaus Winterhoff "rundum zufrieden" mit dem neuen Arbeitsrecht zeigte, übte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi scharfe Kritik. Das Gesetz erfülle die Anforderungen nicht, sagte Vorstand Sylvia Bühler. Die Kirche verfehle die Vorgaben sowohl des Grundgesetzes als auch des Bundesarbeitsgerichts, das eine "koalitionsmäßige Betätigung" der Gewerkschaften angemahnt hatte. Bühler: "Stattdessen reduziert sich die Rolle der Gewerkschaften nach den Vorstellungen der EKD auf kollektive Bettelei." Skeptisch zeigte sich auch die SPD-Kirchenexpertin Kerstin Griese, die selbst Synodale ist. "Viele können nicht mehr nachvollziehen, warum wir so darauf beharren, dass wir Streik verbieten", kritisierte Griese.

Über das neue Gesetz hinausgehende Ansätze gab es allerdings auch in Düsseldorf. So beschloss die Synode zusätzlich eine Erklärung, die Mitarbeiterrechte in den Mittelpunkt stellt. Kirche und Gewerkschaften seien angesichts des Kostendrucks in der Gesundheitsbranche Partner; ein allgemeinverbindlicher Sozialtarifvertrag für kirchliche und weltliche Träger könne eine Möglichkeit sein, bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen.

Die EKD muss jetzt darauf setzen, dass die 20 Landeskirchen und deren Diakonien sich die neuen Grundsätze zu eigen machen, soweit das noch nicht geschehen ist — vorschreiben kann sie es ihnen nicht. Die Diakonie Deutschland hat bereits eine entsprechende Ordnung; einige Landeskirchen haben Reformen auf den Weg gebracht. Die rheinische Kirche will im Januar ein Gesetz beschließen, das die EKD-Rahmenregelung ausfüllt.

(RP)
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