NRW-Opposition will Rauchverbot lockern "Das Kneipensterben ist unübersehbar"

Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen gelten seit 2013 strenge Nichtraucher-Regeln. CDU und FDP haben das Thema im Wahlkampf entdeckt und kündigen an, das von Rot-Grün beschlossene Gesetz zu entschärfen.

Die Oppositionsparteien CDU und FDP wollen das von der rot-grünen Landesregierung verhängte Rauchverbot in NRW lockern. Eine entsprechende Absichtserklärung steht in den Wahlprogrammen beider Parteien für die Landtagswahl am 14. Mai. Zwar betont die CDU, sie trete für einen "konsequenten Schutz von Nichtrauchern" ein. Weiter heißt es allerdings: "Die von vielen als Bevormundung empfundenen Maßregelungen des von Rot-Grün eingeführten Gesetzes lehnen wir jedoch ab und prüfen Veränderungen, wie sie auch in anderen Bundesländern praktiziert werden."

Hannelore Kraft steht hinter strengen Regeln

In Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein darf in kleineren Kneipen geraucht werden; abgetrennte Raucherbereiche in größeren Gaststätten oder Discos sind möglich. Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008, wonach es keine Benachteiligung der Kleingastronomie geben dürfe. CDU-Generalsekretär Bodo Löttgen sagte unserer Redaktion: "Wir sind für einen effektiven und konsequenten Nichtraucherschutz. Die Landesregierung hat jedoch eine bürokratische Regelung eingeführt, die Gastwirte und Gäste gleichermaßen bevormundet." Schließlich hätten 13 Bundesländer beim Nichtraucherschutz einen anderen Weg gefunden als NRW. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) will dagegen an der strengen Regelung festhalten. Auf die Frage, ob sie beim Thema Rauchverbot zu Konzessionen bereit sei, sagte sie: "Nein."

Auch die FDP ist mit im Boot

Auch die NRW-FDP macht sich dafür stark, das Rauchverbot zu lockern. "Wir wollen die Verschärfungen, die von der rot-grünen Landesregierung eingeführt werden, wieder zurücknehmen", heißt es im Wahlprogramm der Liberalen. Grundsätzlich solle es dem Wirt überlassen bleiben, ob in Gaststätten geraucht werden darf - "solange in Gaststätten mit Bewirtung auch ein rauchfreier Speiseraum vorgehalten wird". Der wirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Dietmar Brockes, sagte unserer Redaktion, die FDP wolle auch zur früheren Eckkneipen-Regelung zurückkehren. Demnach könnte der Wirt über Rauchen oder Nichtrauchen entscheiden, sofern dessen Kneipe nicht größer als 75 Quadratmeter ist, die Gäste nicht unter 18 sind und keine zubereiteten Speisen angeboten werden. "Die Gastronomie hat unter dem Gesetz gelitten; das Kneipensterben ist unübersehbar", so Brockes. Deswegen wolle seine Partei die gesetzliche "Übersteuerung zurückdrehen".

Gesetz gilt seit 2013

Seit Mai 2013 gilt in NRW das neue Nichtraucherschutz-Gesetz. Demnach ist Rauchen weder in Kneipen noch in Gaststätten, Restaurants oder Discos gestattet. Dies gilt auch für Schulen, öffentliche Gebäude, Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen wie Kirmessen. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hatte betont, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung einen konsequenten Nichtraucherschutz wünsche. Ihrem Vorgänger Karl-Josef Laumann (CDU) hatte sie vorgeworfen, das "löchrigste Nichtraucherschutzgesetz aller Bundesländer" hinterlassen zu haben. So habe es kaum rauchfreie Gaststätten gegeben, und in den Schulen sei nach Schulschluss das Rauchen erlaubt gewesen.

Das neue rot-grüne Gesetz, so Steffens, sei rechtssicher und beende Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie. Hinweise auf generelle Umsatzeinbußen gebe es nicht, berichtete die Ministerin ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle. Der Gaststättenverband Dehoga beklagte indes, dass die Zahl der Schankbetriebe allein 2013 von 10.178 auf 8461 gesunken sei. Gegen das Rauchverbot sollte 2014 ein Volksbegehren starten, das aber im Sande verlief.

(RP)
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