Streit um neues Handbuch Minister Jäger will sozialverträgliche Polizeihunde

Düsseldorf · Der Entwurf für das neue "Handbuch Diensthundwesen" sorgt bei den Hundeführern für massive Kritik. Der Plan des NRW-Innenministers für "beherrschbare Diensthunde" sei weltfremd, die Hundestaffel eben "kein Streichelzoo".

 Unser Archivbild zeigt einen Polizeihund beim Training.

Unser Archivbild zeigt einen Polizeihund beim Training.

Foto: Stephan Köhlen

Die Reform der Polizeihundestaffel, an der NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) seit fünf Jahren arbeiten lässt, steht kurz vor dem Abschluss. Der Entwurf für das neue "Handbuch Diensthundwesen der Polizei NRW", behördenintern als geheime Verschlusssache eingestuft, liegt unserer Redaktion vor. Es soll künftig auch die "Sozialverträglichkeit von Diensthunden" vorschreiben, und zwar als das "Ergebnis eines beherrschbaren und angemessenen Verhaltens des Diensthundes gegenüber Menschen und Tieren".

Bei den gut 300 Polizeihundeführern in NRW stoßen die geplanten Vorgaben zum Teil auf massive Kritik. In vertraulichen Ei 1.6379534 ngaben, die unserer Redaktion ebenfalls vorliegen, warnen die Praktiker das Ministerium vor der offenbar angestrebten Absenkung des Hunde-Aggressionspotenzials. Die neue Anforderung "Sozialverträglichkeit" sei "weltfremd", sagte ein altgedienter Polizeihundeführer im Gespräch mit unserer Redaktion, "unsere Hundestaffel ist doch kein Streichelzoo. Wir brauchen die Tiere als Waffe zum Schutz der Bevölkerung und zum Schutz der Polizei".

Sicherheit auch in Stress-Situationen

An den Beratungen beteiligte Polizeihundeführer berichten von flankierenden Vorgaben, die offenbar auch das Führen von Polizeihunden ohne Maulkorb in größeren Menschenmengen ermöglichen sollen. Das Ministerium wollte sich auf Nachfrage nicht dazu äußern. Ein Polizei-Hundeführer sagte: "Wenn wir die Hunde darauf trainieren müssen, dass selbst in solchen Stress-Situationen ein Angriff auf Passanten ausgeschlossen sein muss, sind das keine Polizeihunde mehr." Umstritten ist auch, dass Polizeihundeführer anders als bislang künftig nicht mehr in Zivil, sondern in der Regel in Polizeiuniformen auftreten sollen. Ebenso sollen die bisherigen Zivilfahrzeuge der Hundeführer künftig deutlich als Polizeiautos erkennbar sein.

Hintergrund sind immer lautere Rufe nach mehr sichtbarer Polizei im NRW-Straßenalltag. Angesichts steigender Einbruchszahlen und der gewachsenen Terrorgefahr wollen die Bürger häufiger die Polizei in ihrer Nähe sehen. Jäger will dem Wunsch nachkommen, kann aber nicht so viel neue Polizisten einstellen, wie er dafür eigentlich braucht. Neben anderen Maßnahmen wie einer Neuorganisation des Notruf-Systems sollen daher nun auch die Hundeführer auf der Straße als Polizisten erkennbar sein.

"Damit verspielen wir wertvolle Chancen. In Zivil war ich schon oft als Erster am Einsatzort und konnte unauffällig die Lage sondieren", sagt der Hundeführer. Auch im Bereich der Drogenbekämpfung sei es hilfreich, "wenn die Straßendealer meinen Hund nicht sofort als Diensthund erkennen". Er kenne keinen Kollegen in der Polizeihundestaffel, der die geplante Uniformierung nicht ablehnen würde.

Erkennbarkeit des Beamten kein Nachteil

Auf eine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Christina Schulze Föcking antwortete Jäger dazu: "Auf Grund der besonderen taktischen Möglichkeiten des Diensthundes sollen Diensthundeführer vorrangig nicht zur Observation oder unerkannten Annäherung eingesetz werden." Daher sei "die Erkennbarkeit des Diensthundeführers als Polizeibeamter grundsätzlich kein Nachteil". Der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland hatte sich zuvor in anderen Anfragen kritisch mit dem Arbeitsklima bei der Diensthundestaffel auseinander gesetzt. Übertriebenes Hierarchiebewusstsein und ausgeprägte Rivalitäten innerhalb der Staffel wurden von Jäger allerdings bestritten.

Unabhängig von aller Kritik dokumentiert das Handbuch über die Definition der Anforderungen an einen Polizeihund deren enorme Leistungsfähigkeit. So können sogenannte "Mantrailing"-Hunde die individuelle Geruchsspur eines Menschen über mehrere Kilometer verfolgen. "Das als Mindeststandard geforderte Leistungsspektrum der Personenspürhunde ist auf Geruchsspuren mit einer Länge von bis zu 400 Metern und einem Alter von bis zu 60 Minuten festgeschrieben", heißt es in dem Handbuch. Unter Umständen kann die Spur auch schon mehrere Tage alt sein. Leichenspürhunde wiederum müssen unter günstigen Umständen eine zehn Hektar große Fläche an nur einem Tag absuchen können - das entspricht fast 15 Fußballfeldern.

(tor)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort