Düsseldorf 48-Jähriger von Belästigungsvorwürfen freigesprochen

Düsseldorf · Eines Nachts nach der Rheinkirmes soll ein 48-Jähriger eine betrunkene, schlafende Frau in der Rheinbahn belästigt haben. Zwei Männer hatten ihn belastet, doch vor Gericht verstrickten sie sich in Widersprüche.

"Gar nichts" habe er nachts in einer U-Bahn einer betrunkenen Frau (45) angetan — habe die Schlafende im Zug auf ihrem Heimweg nicht sexuell belästigt oder sie missbraucht. Das sagte ein 48-jähriger Schlosser am Mittwoch beim Amtsgericht. Zwei andere Fahrgäste hatten ihn damals allerdings gefilmt — und mit ihrer Aussage vor Gericht gebracht.

Nur für einen Schuldspruch reichte es nicht. Der Richter ging davon aus, dass der Angeklagte nicht völlig schuldlos war, aber was er der eingeschlafenen Passagierin damals angetan haben mag, sei nicht sicher zu klären. Das Urteil: Freispruch.

Spätnachts von der Rheinkirmes kommend, hatte sich die Frau an der Rheinbahnstation Luegallee in die U76 Richtung Krefeld gesetzt. Ein späterer Alkoholtest ergab bei ihr rund 1,6 Promille. Und sie gab an, in der Bahn direkt eingenickt zu sein.

Erst von anderen Fahrgäste (zwei jungen Männern) sei sie später geweckt und informiert worden, dass ein anderer Fahrgast sich an ihr vergangen habe. Die beiden Freunde schilderten nämlich, der Fremde habe die Schlafende betatscht, habe der alkoholbedingt eingenickten Frau sogar unter den Rock gefasst.

Mit ihren Handys hätten sie das gefilmt, dann die Polizei informiert. Etliche Haltestellen weiter wurde dann der Angeklagte aufgegriffen. Er gab damals sofort zu, er habe eine Frau kennengelernt, es sei zu Zärtlichkeiten gekommen, aber dann habe er mit schlechtem Gewissen von ihr abgelassen, weil sie zu betrunken gewesen sei.

Doch am Mittwoch vor Gericht behauptete er, er habe damals seine Erlebnisse zuvor in der Düsseldorfer Altstadt gemeint — und nicht einen Vorfall in der Rheinbahn. An die dort betrunken eingeschlafene Frau könne er sich erinnern, aber "ich habe sie nicht angefasst, gar nichts".

Und die beiden Augenzeugen verstrickten sich in ihren Aussagen in Widersprüche. Zudem zeigten ihre Handy-Aufnahmen die 45-Jährige im Zug — aber mit übereinander geschlagenen Beinen. Ein sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person schien dem Richter damit nicht beweisbar.

Dass der Angeklagte "gar nichts" getan habe, glaubte der Richter zwar nicht. Aber einen Schuldnachweis, wie er für eine Verurteilung erforderlich ist, sah der Richter nicht, urteilte daher "im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten".

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