Düsseldorf Jugendamt erlaubt 15-Jähriger die Ehe

Düsseldorf · Darf ein nach Düsseldorf geflüchtetes Mädchen aus Syrien, das mit 14 Jahren geheiratet hat und mit 15 Mutter wurde, bei ihrem Ehemann bleiben? "Ja", sagte Matthias Ditges vom Düsseldorfer Jugendamt am Dienstag im Gleichstellungsausschuss.

Immer wieder muss sich Ditges mit frühen und sehr frühen Verbindungen von Mädchen mit älteren Partnern beschäftigen, die es so eigentlich nicht geben dürfte. Ein Phänomen, das in Düsseldorf besonders häufig bei Sinti und Roma aus Bulgarien und Rumänien sowie bei der aus Griechenland stammenden, dortigen türkischen Minderheit zu beobachten sei. Innerhalb dieser Gruppen habe es auch eine elf sowie eine zwölfeinhalb Jahre alte "Braut" gegeben. "Bei unter 14-Jährigen gehen wir immer von Kindeswohlgefährdung aus und übernehmen die Vormundschaft", sagt Ditges. Allerdings habe ein Bamberger Gericht zuletzt entschieden, dass selbst solche "Kinderehen" anerkennungsfähig sein können.

Bereits in der letzten Sitzung des Gleichstellungsausschusses hatte CDU-Ratsherr Andreas Auler "großes Unverständnis" über diesen Düsseldorfer Umgang mit Frühehen geäußert und die uneingeschränkte Anwendung deutscher Regeln und Gesetze gefordert. Doch so einfach ist das nicht, wie Ditges verdeutlichte. Denn zu eben diesen Regeln gehört es, ausländische Ehen immer dann anzuerkennen, wenn sie nach den Gesetzen des Ursprungslandes gültig geschlossen wurden. Ausnahme: jede Form der Zwangsverheiratung, Kinderehen oder ein Verstoß gegen grundlegende Wert- und Rechtsvorstellungen des neuen Heimatlandes. "Die Hürden dafür hängen allerdings sehr hoch", erklärte der Experte.

Dass ihr das Thema "Frühehe" Bauchgrimmen bereite, räumte Gleichstellungsbeauftragte Elisabeth Wilfart nach Sitzungsende ein. Entscheidend sei, jeden Einzelfall genau zu würdigen. Der Vortrag von Matthias Ditges habe das überzeugend dargelegt. Auf die große rhetorische Keule verzichteten auch die Christdemokraten während der engagierten Diskussion, ein gewisses Unbehagen blieb freilich erkennbar. Ob denn "die glückliche und freiwillige 13-jährige Braut getrennt vom Ehemann befragt" würde, wollte Dieter Reinold wissen. "Selbstverständlich und außerdem würden wir uns als Jugendamt sofort darum kümmern, die Vormundschaft zu übernehmen", antwortete Ditges.

(jj)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort