Urteil in Mönchengladbach Kündigung von AfD-Professorin ist unwirksam

Die umstrittene Hochschuldozentin und AfD-Politikerin Karin Kaiser hat einen Sieg vor Gericht errungen. Der Professorin, die an der Hochschule Niederrhein im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften lehrte, ist zu Unrecht aus dem Dienst entlassen worden.

 Ein Hörsaal mit Studenten. (Symbolfoto)

Ein Hörsaal mit Studenten. (Symbolfoto)

Foto: dpa, skh fgj

Das Arbeitsgericht Mönchengladbach erklärte am Mittwoch ihre Kündigung durch die Hochschule für unwirksam. Karin Kaiser, die in ihrer Heimat Schleswig-Holstein als AfD-Politikerin für den Bundestag kandidierte, hatte gegen ihre sofortige Entlassung geklagt. Zu einer gütlichen Einigung zwischen ihr und der Hochschule Niederrhein kam es nicht. Und so trafen sich beide Parteien vor dem Arbeitsgericht wieder.

Absage für Vortrag

Kaiser hatte im September vergangenen Jahres überregional für Aufsehen gesorgt, weil sie in einem Hörsaal der Hochschule einen Vortrag mit dem Titel "Tod des Rechtsstaats" halten wollte, um drei Tage vor der Bundestagswahl einen politischen Forderungskatalog zu erarbeiten. Die Veranstaltung war zunächst genehmigt, dann — nach großem Wirbel - wieder abgesagt worden. Im November wurde der Professorin dann gekündigt.

Unbeeindruckt davon stellte die AfD-Politikerin knapp zwei Monate später beim Hochschulpräsidenten erneut einen Antrag auf Raumnutzung für ihren Vortrag. Sie erhielt eine zweite Absage. Die Begründung: Eine Genehmigung würde gegen das Neutralitätsgebot der Hochschule verstoßen.

Eigenmächtiges Handeln

Die Vortragsveranstaltungen waren jedoch im Prozess kein Thema und auch nicht Gegenstand der Abmahnungen: Denn schon im Juni 2017 soll Karin Kaiser die erste Abmahnung erteilt worden sein. Eine weitere folgte. Vorgeworfen werden der Dozentin von Seiten der Hochschule unter anderem Verletzungen der Präsenzpflicht sowie eigenmächtiges Handeln. So soll Karin Kaiser zum Beispiel ohne Einwilligung der Hochschule einen Korrekturassistenten eingestellt und sein Honorar der Hochschule später in Rechnung gestellt haben.

Vorher, so teilten am Mittwoch Vertreter der Hochschule Niederrhein mit, habe die Dozentin sogar einen Spendenaufruf gestartet haben. Unter anderem sollten Studenten fünf Euro bezahlen. Karin Kaiser weist die Vorwürfe zurück. Dass sie von einem Tag auf den anderen aus dem Hochschulbetrieb gezogen wurde, sei auf eine falsche rechtliche Beurteilung und falsche Tatsachenbehauptungen zurückzuführen.

Fehler in Abmahnungen?

Eine schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus, aber offenbar wiesen die Abmahnungen von der Hochschule Niederrhein (zumindest in einem Fall wurde ein externer Anwalt mit der Bearbeitung betraut) Mängel auf. "Einmal wurde nicht konkret genug abgemahnt, die zweite Abmahnung ist eigentlich gar keine", sagte die Richterin. In der Verhandlung berichtete die stellvertretende Hochschulpräsidentin, dass vier Arbeitstage mit der Dozentin vereinbart waren, Karin Kaiser, die von Kiel anreiste, aber in der Regel nur an zwei Tagen anwesend gewesen sei. Die Fehlstunden, so die Richterin, seien aber nicht konkret in der Abmahnung festgehalten worden.

Die Vertreter der Hochschule berichteten von einer Lehrveranstaltung, die Karin Kaiser nicht halten wollte und dies mehrfach auch deutlich erklärt habe. Als sie eine Weisung vom Dekan bekam, soll eine Krankmeldung gekommen sein. Karin Kaiser sagte dagegen aus, dass sie mehr gearbeitet habe als die vereinbarte Wochenstundenzahl und dass sie an jenem Tag wirklich krank gewesen sei.

Wenn die Hochschule Niederrhein das Urteil akzeptieren sollte, könnte Karin Kaiser ihre Lehrtätigkeit sofort wieder aufnehmen. Doch schon zu Beginn der gestrigen Verhandlung hatte die Vertretung der Hochschule erklärt, dass es in dem Arbeitsverhältnis so nachhaltig zu Störungen gekommen sei, "dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist". Im Falle einer Berufung wird der Fall Kaiser gegen Hochschule Niederrhein vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt. Karin Kaiser hatte erklärt, dass sie sich so wohl gefühlt habe in ihrer Zeit an der Hochschule Niederrhein, dass sie dort wieder arbeiten wolle.

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