Tote in Gladbach und Wegberg In einer Brandwohnung fehlten Rauchmelder

Mönchengladbach/Wegberg · Zwei Frauen sind bei Wohnungsbränden während der Ostertage in der Region gestorben. Offenbar gab es in einer der Wohnungen keinen Rauchmelder.

Frau stirbt bei Brand in Wegberg
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Frau stirbt bei Brand in Wegberg

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In Wegberg kam eine Frau am Karfreitagmorgen bei einem Wohnungsbrand ums Leben. Aus bislang ungeklärter Ursache war das Feuer in einem Zimmer des Wohnhauses ausgebrochen. Ein männlicher Bewohner konnte sich noch retten, für die Frau kam jedoch jede Hilfe zu spät. Die Feuerwehr konnte die Frau nur noch tot aus dem Haus bergen. Wie die Polizei mitteilte, geht man davon aus, dass es in dem Raum keinen Rauchmelder gab.

"Zwar lässt sich das nicht mit letzter Gewissheit ausschließen, da er womöglich durch die starke Hitze geschmolzen sein könnte, aber wir gehen nicht davon aus, dass es einen Rauchmelder gab. In allen anderen Räumen des Wohnhauses waren ebenfalls keine angebracht", sagte eine Sprecherin der Polizei Heinsberg am Dienstag. Seit 2017 sind in allen Haushalten Feuermelder Pflicht.

In Mönchengladbach-Giesenkirchen ereignete sich in der Nacht zu Ostermontag ein ähnlicher Fall. Eine 63 Jahre alte Frau starb bei einem Brand. Das Feuer breitete sich ersten Erkenntnissen zufolge in dem Ein-Zimmer-Appartement aus, in dem die Frau lebte. Die 63-Jährige konnte nicht mehr gerettet werden, sie starb noch an der Einsatzstelle.

Auf Anfrage unserer Redaktion teilte der Sprecher der Feuerwehr Mönchengladbach am Dienstag mit, dass es auch in dieser Wohnung keinen Rauchmelder gegeben habe. Dem widersprach die Stadt am Mittwoch: Die Kreisbau AG, eine städtische Wohnungsbaugesellschaft und Eigentümerin der Immobilie, teilte mit, es gebe in der Wohnung einen Rauchmelder. Dieser sei Anfang Januar dieses Jahres gewartet worden. Es liege ein Protokoll dazu vor.

Vermieter für Rauchmelder zuständig

Bei der toten Frau aus Wegberg ist noch nicht geklärt, ob es sich um die Eigentümerin der Wohnung handelt, oder um eine Mieterin. Im Mietfall ist der Vermieter für die Anbringung der Rauchmelder zuständig. Wie die Sache rechtlich aussieht, wenn es es zu einem Todesfall kommt, ist aber noch undurchsichtig. "Seit 2017 gab es bei uns keine Fälle mit Brandtoten", sagt eine Sprecherin der Stadt Mönchengladbach auf Anfrage unserer Redaktion. Deshalb habe man keine Vergleichsfälle.

Im Saarland dagegen beschäftigt sich aktuell die Justiz mit einem ähnlichen Fall. Im Dezember 2017 starb ein 99-Jähriger bei einem Brand in einem Wohnhaus. Auch dort waren offenbar keine Rauchmelder installiert. Die Miteigentümer des Hauses sind nun im Visier der Ermittler. Es soll geklärt werden, ob sie versäumt haben, die Rauchmelder anzubringen und den Tod des Mannes dadurch mitverschuldet haben. Laut der "Saarbrücker Zeitung" steht noch aus, ob es in dem Fall zu einer Anklage kommt.

Laut des Gladbacher Feuerwehrsprechers Frank Nießen kann man Rauchmelder in jedem Baumarkt kaufen. Da gibt es laut dem Experten zwar Preisunterschiede, diese richten sich jedoch nach der Lebensdauer der Batterien. "Manche halten nur ein Jahr, andere sind auf zehn Jahre ausgelegt", sagt Nießen. Montiert werden sollten die Rauchmelder vor allem in Schlaf- und Wohnzimmern und in möglichen Fluchträumen wie Fluren. "Auch in Zimmern, in denen elektronische Geräte angeschlossen sind, sind Rauchmelder sinnvoll", sagt Nießen. Einzig in der Küche müsse man sie nicht anbringen, da häufig Fehlalarme durch Essensdunst ausgelöst werden können.

Im vergangenen Jahr war die Feuerwehr in Mönchengladbach insgesamt 126 Mal wegen Alarmierungen durch Rauchmelder im Einsatz. Insgesamt 60 Mal handelte es sich dabei um einen Fehlalarm, 53 Mal war angebranntes Essen der Auslöser und 13 Mal handelte es sich um andere Brände. "In jedem Fall kann ein Rauchmelder Leben retten", sagt Nießen.

Anmerkung der Redaktion: Am Dienstag teilte die Feuerwehr Mönchengladbach auf Anfrage mit, dass in der Brandwohnung in Giesenkirchen kein Rauchmelder installiert war. Am Mittwoch korrigierte die Feuerwehr diese Aussage: Es habe doch einen Rauchmelder in der Wohnung gegeben. Die Feuerwehr entschuldigt sich für diesen Fehler. Die Stadt teilte mit, dass die Kreisbau AG, eine städtische Wohnungsbaugesellschaft und Eigentümerin der Immobilie, angab, den Rauchmelder Anfang Januar dieses Jahres gewartet zu haben. Es liege ein Protokoll davon vor. Den Artikel haben wir entsprechend korrigiert.

(skr)
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