Urteil im Fahrradhelm-Streit Bundesgerichtshof entscheidet: Keine Helmpflicht für Radfahrer

Karslruhe · Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Anlass war die Klage einer Frau aus Schleswig-Holstein.

 Die 61-Jährige Klägerin im "Fahrradhelm-Streit" vor dem Bundesgerichtshof.

Die 61-Jährige Klägerin im "Fahrradhelm-Streit" vor dem Bundesgerichtshof.

Foto: dpa, ude cul

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dienstag ist eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer in Deutschland vorerst vom Tisch. Anlass des Urteils im sogenannten "Fahrradhelm-Streit" war die Klage einer 61-jährigen Physiotherapeutin. Die Richter gaben einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte am Straßenrand geparkt und vor der sich nähernden Radfahrerin die Tür geöffnet. Von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangt die verunglückte Radfahrerin Schadenersatz.

Das Oberlandesgericht Schleswig hatte der Physiotherapeutin im Jahr 2013 eine 20-prozentige Mitschuld angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Dementsprechend weniger Schadenersatz sollte sie erhalten. Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Es muss nicht von neuem verhandelt werden.

Urteilsbegründung in Karlsruhe

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"Für Radfahrer ist das Tragen eines Helms nicht vorgeschrieben", sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke bei der Urteilsbegründung in Karlsruhe (Aktenzeichen VI ZR 281/13). Zwar sorge ein "ordentlicher und verständiger Mensch" dafür, keine Schäden zu erleiden. Ein solches Bewusstsein habe es zum Unfallzeitpunkt 2011 jedoch nicht gegeben. Damals hätten nur 11 Prozent der Radfahrer Helme getragen. Derzeit sind es etwa 15 Prozent.

Im Zentrum der knapp einstündigen BGH-Verhandlung stand am Vormittag die Frage, ob ein vernünftiger Mensch heutzutage vor einer Fahrt mit dem Rad einen Helm aufsetzt. Selbst der Gesetzgeber wolle keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer einführen, sagte der Anwalt der Klägerin. Dann könne man das von den Radfahrern auch nicht verlangen. "Vernunft ist gefragt und nicht das Verhalten derjenigen, die es schon immer so gemacht haben", widersprach der Anwalt der Autofahrerin.

"Das ist ein guter Tag für die Radfahrer in Deutschland. Denn wir konnten uns bisher frei entscheiden, ob wir einen Helm tragen oder nicht und das können wir auch in Zukunft. Und das ist auch richtig so, weil Radfahren kein Risikosport ist, sondern gesunde Bewegung im Alltag", sagte die Pressesprecherin des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.) Stephanie Krone in Karlsruhe.

Helme gelten als uncool

Nach Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) trugen im Jahr 2013 genau 15 Prozent aller Radler einen Helm. Das waren zwei Prozentpunkte mehr als noch 2012. Dagegen stieg die Quote bei den Sechs- bis Zehnährigen im gleichen Zeitraum von 66 auf 75 Prozent.
Helm-Muffel dagegen ist die Gruppe der 17 bis bis 30-Jährigen. Der Helm gilt als uncool, die Trage-Quote liegt weit unter 10 Prozent.

Fahrrad-Experten und Polizisten sprechen sich in der Regel gegen eine Helm-Pflicht aus, um die Quote zu erhöhen. Mediziner sehen das oft anders. Kopfverletzungen könnten um ein Drittel, schwere Schädelverletzungen mit Hirnschäden sogar um zwei Drittel reduziert werden. In Deutschland sind etwa zehn Prozent der Verkehrstoten Radfahrer.

Helmpflicht in Europa

Finnland schreibt als einziges Land generell einen Schutzhelm beim Radeln vor. Andere Staaten haben eine situative oder altersabhängige Fahrradhelm-Pflicht. In der Slowakei und in Spanien müssen laut dem ACE alle Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften einen Helm tragen. Für Spanien gilt die Einschränkung, dass der Kopfschutz auf langen Steigungen oder bei hohen Temperaturen abgesetzt werden darf. In Litauen und Tschechien besteht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine generelle Helmpflicht, in Estland und Kroatien für unter 16-Jährige, in Island, Schweden, der Slowakei und Slowenien für unter 15-Jährige. Österreich schreibt den Fahrradhelm für Kinder unter 12 Jahren vor.

Die meisten Länder ahnden Verstöße gegen die Fahrradhelm-Pflicht dem ACE zufolge nicht. Bußgelder werden in Kroatien (40 Euro), Schweden (rund 55 Euro) und Spanien (90 Euro) erhoben.

Einige Staaten bestehen bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen darauf, dass Radler eine Warnweste oder reflektierende Kleidung tragen. Dazu zählen Estland, Frankreich, Italien, Litauen, Malta, die Slowakei, Spanien und Ungarn.

(dpa)
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