Polizistenbeleidigung Effenberg muss 10.000 Euro Strafe zahlen

Braunschweig (rpo). Nach der Berufung steht jetzt fest: Ex-Fußballstar Stefan Effenberg hat einen Polizisten beleidigt und muss dafür 10.000 Euro Strafe zahlen. Er soll einen Polizeibeamten als "Arschloch" beschimpft haben.

 Der Ex-Fußballer fühlt sich als Opfer.

Der Ex-Fußballer fühlt sich als Opfer.

Foto: ddp, ddp

Das Landgericht Braunschweig setzte am Montag die Strafe neu fest. Dabei ermäßigte die vierte Strafkammer den Tagessatz von 4.500 auf 500 Euro, blieb aber bei 20 Tagessätzen. Das Oberlandesgericht Celle hatte das im April 2005 ergangene Urteil im Berufungsprozess vor dem Braunschweiger Landgericht bestätigt, aber die erneute Verhandlung über die Höhe der Geldstrafe angeordnet.

Effenberg war am 19. Februar 2003 wegen zu schnellen Fahrens auf der A2 von der Polizei kontrolliert worden; bei ihm waren sein Sohn Etienne und seine Freundin, die heutige Ehefrau Claudia. Dem Urteil zufolge beschimpfte er einen Polizisten als "Arschloch". Dies hat Effenberg immer bestritten und erklärt, er habe lediglich "schönen Abend noch" gesagt.

Zuerst erhielt er einen Strafbefehl über 100.000 Euro, die sich aus 20 Tagessätzen zu je 5.000 Euro zusammensetzten. Nachdem er Einspruch eingelegt hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Braunschweig im November 2003 zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro. Effenberg hatte vor dem Amtsgericht erklärt, sein Vertrag in Katar verbiete es, seine Einkünfte zu nennen. In der Berufungsverhandlung am 13. April 2005 vor dem Landgericht Braunschweig hatte Effenberg lediglich erklärt, er habe zurzeit keine Einkünfte.

Das Oberlandesgericht beanstandete, dass die Richter die Einkünfte und das Vermögen des Fußballspielers nicht hinreichend ermittelt hatten.

Am Montag erklärte Effenbergs Verteidiger, ein Tagessatz von 250 Euro wäre angemessen. Dagegen forderte die Staatsanwaltschaft eine Festlegung der Geldstrafe auf 3.000 Euro pro Tag. Unterlagen über Effenbergs Vermögen oder Einkünfte lagen dem Landgericht nicht vor. Der Vorsitzende Richter Heinz-Rüdiger Schomerus schätzte daher das Einkommen und legte dabei die Angaben der Verteidigung zu Grunde.

Diesen Angaben zufolge hat Effenberg in seiner Zeit als Profifußballer insgesamt 30 Millionen Euro verdient. Nach Abzug von Steuern, Berater- und Lebenshaltungskosten in den Profi-Jahren und wegen der Teilung des Besitzes durch eine Scheidung kam das Gericht auf ein heutiges Restvermögen Effenbergs von 6,1 Millionen Euro, das jedes Jahr Zinseinkünfte nach Steuern von 183.000 Euro abwerfe. Aus den Zinseinkünfte ergebe sich ein Tagessatz von 500 Euro.

Staatsanwalt Klaus Ziehe forderte, bei der Berechnung des Tagessatzes nicht nur die laufenden Einkünfte, sondern auch das nicht unerhebliche Vermögen des Angeklagten zu berücksichtigen. Mangels überprüfbarer Angaben habe man sich bei der Schätzung "insgesamt im luftleeren Raum bewegen" müssen, kritisierte er.

Weitere Ermittlungen laufen noch

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen Effenberg weiterhin in zweiten Fall wegen Beleidigung. Derselbe Polizist, den Effenberg beschimpft hatte, zeigte den Fußballstar Ende Januar erneut wegen Beleidigung an. In einem Interview hatte Effenberg gesagt, der Polizist habe wohl "schlechten Sex".

Wegen zweifacher uneidlicher Falschaussage ermittelt die Braunschweiger Staatsanwaltschaft auch weiter gegen Claudia Effenberg. Die Ehefrau des Fußballstars hatte vor dem Amtsgericht und Landgericht Braunschweig ausgesagt, ihr Mann habe den Ausdruck "Arschloch" nicht gebraucht. In der Sache seien die Ermittlungen gegen Claudia Effenberg weitgehend abgeschlossen, sagte Staatsanwalt Ziehe.

(afp)
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